Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung fällt dieses Jahr auf den 2. September 2024. Unterstützt dabei ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein darf man sich bis zum 2. Juni 2025 Zeit lassen.
Gerade bei privaten Vorsorgethemen, wie dem Absetzen der Altersvorsorge-Beiträge, sollte kein Geld durch versehentlich falsche Einträge in der Steuererklärung verschenkt werden. Was es zu beachten gilt, um keine Rückerstattung zu versäumen.
Wer privat vorsorgt, sollte beim Absetzen der Altersvorsorgebeiträge darauf achten, nicht durch falsche Einträge versehentlich Geld zu verschenken. Der Finanzdienstleister MLP gibt Tipps zur Steuererklärung.