25.09.2019 Urteile Scheinselbstständigkeit ist beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen Wenn sich herausstellt, dass der Partner scheinselbstständig war, sind bei einer Scheidung die nachzuzahlenden Beiträge zur Rentenversicherung beim Versorgungsausgleich für die Trennungszeit zu berücksichtigen.