Wie Gruppenversicherungen gestaltet und gegebenenfalls Alternativen geschaffen werden können, auch wenn die Vermittlerzulassung fehlt, erläutern RA Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm.
Für einen Versicherungsmakler besteht keine Rechtspflicht, die für jeden Versicherungsnehmer nachlesbaren Antragsfragen zu dokumentieren, urteilte das Oberlandesgericht Hamm.