Das Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt ab dem 01.03.2022 in Kraft. Besonders durch Eingriffe in das AGB-Recht wurden unternehmerische Gestaltungsfreiheiten zu Gunsten der Verbraucher weiter begrenzt. Handlungsempfehlungen der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.