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Nachhaltigkeitsabfragepflicht: Ab sofort auch für 34f-Vermittler
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt mit dem 20. April die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen auch für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Kraft. Damit sind sie den Versicherungskaufleuten gleichgestellt, für die schon seit dem 2. August 2022 diese Abfragepflicht gilt.
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AfW: Pools sind Garanten für die Unabhängigkeit
Der AfW begrüßt die Entscheidung des SG Lüneburg, nach dem die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler nicht zur Rentenversicherungspflicht führt. Es zeige auf, dass die Makler-Unabhängigkeit in einer Zusammenarbeit mit Pools und Verbünden klar geregelt und gewährleistet ist.