Seit Start im Juli 2019 beantworten mittlerweile 92 Prozent der Kunden notwendige Rückfragen bei der Risikoprüfung über den dynamischen Online-Fragebogen.
Auch wenn nach einer Rettungsfahrt zuerst eine ambulante Behandlung stattgefunden hat, muss die Krankenkasse die Kosten für den Transport im Rettungswagen übernehmen.