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Neue Police für Ärzte von morgen

Bereits im Medizinstudium ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oft verpflichtend. Und auch wenn die vertragliche Haftung, wie in vielen Fällen üblich, über die Klinik abgedeckt ist, verbleibt im Schadenfall die deliktische Haftung beim angehenden Arzt. HDI bietet einen Schutz für Jungmediziner.