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Wann ist ein Versicherungsmakler „unabhängig” und wann darf er dies auch „darstellen“?

Folgt man den Urteilen zweier Landgerichte dürfen Versicherungsmakler, die Provisionen oder Courtagen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten, sich nicht länger als „unabhängig“ bezeichnen und auch nicht als reine „Berater“ auftreten. Was dies für Vemittelnde in der Praxis bedeutet, erläutert RA Oliver Timmermann in dieser ausführlichen Urteilsbesprechung.

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Gericht kippt Provisionsverzichtsklausel

Die BGH-Auffassung, Dynamikprovisionen stellen echte Überhangprovisionen dar, verstetigt sich. Auch das OLG Düsseldorf hat sich in zwei Beschlüssen dem angeschlossen und ein Manko in den bislang geltenden „Hauptpunkten“ der Spitzenverbände aufgezeigt.