Ein Novum ist, dass Verbraucherschutzverbände die Geschäftspraktiken von Versicherungsmaklern unter die Lupe nehmen: so mahnte der vzbv kürzlich einen branchentypischen Maklervertrag in mehreren Punkten ab. RA Stephan Michaelis empfiehlt notwendige Änderungen im Versicherungsmaklervertrag.
Jürgen Litz, Spezialist für Kundenmanagement-Software, beleuchtet in seinem Expertentipp fünf Aspekte, die Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen sollten.