15.10.2019 Urteile Keinen Ersatzanspruch für missbräuchliche Kreditkartenverwendung Wenn der Karteninhaber bei einem Zahlungsvorgang keinen Abbruchbeleg verlangt und es zudem zulässt, dass sich der Zahlungsempfänger mit der Karte aus seinem Sichtfeld entfernt, hat er keinen Ersatzanspruch für missbräuchliche Kreditkartenverwendung.