Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte ganz aktuell eine Klausel für unwirksam, wonach Kunden dafür bezahlen müssen, dass ihre Bank die Grundschuld unter Treuhandauflagen an den neuen Kreditgeber freigibt. Der BGH gab mit diesem Urteil dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der gegen die Kreissparkasse Steinfurt Klage erhoben hatte.