29.01.2020 Urteile Fahrtenbuchauflage nach Verkehrsverstoß für 15 Monate rechtmäßig Bei einem nicht unerheblichen Verkehrsverstoß ist eine Fahrtenbuchauflage für 15 Monate rechtens, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und der Fahrzeughalter die Mitwirkung zur Klärung verweigert.