Aktuelles

Gericht kippt Provisionsverzichtsklausel

Die BGH-Auffassung, Dynamikprovisionen stellen echte Überhangprovisionen dar, verstetigt sich. Auch das OLG Düsseldorf hat sich in zwei Beschlüssen dem angeschlossen und ein Manko in den bislang geltenden „Hauptpunkten“ der Spitzenverbände aufgezeigt.