Aktuelles

Absurder Zustand bei ESG-Präferenzabfrage

Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f GewO sind derzeit von der ESG-Abfragepflicht ausgenommen. Der AfW geht von einem Übergangsszenario aus und rät, das Thema Nachhaltigkeit freiwillig proaktiv gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Beratung umzusetzen.

Checkliste für die Bedarfsermittlung der VSH

Vermittler*innen sollten ihren eigenen VSH-Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. Der AfW hat dafür mit den Experten der Hans John Versicherungsmakler GmbH sowie der Conto Business Service GmbH eine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung erstellt und bietet diese als kostenlosen Service an.