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Handelsvertreter: Recht auf Buchauszug

Das Gesetz gibt Handelsvertretern das Recht, von Unternehmern eine Auskunft über alle provisionspflichtigen Geschäfte zu erhalten. Dieser ‚Buchauszug‘ versetzt den Handelsvertreter in die Lage, unter Vergleich mit den Unterlagen, die Provisionsabrechnungen des Unternehmers zu prüfen.

Gericht kippt Provisionsverzichtsklausel

Die BGH-Auffassung, Dynamikprovisionen stellen echte Überhangprovisionen dar, verstetigt sich. Auch das OLG Düsseldorf hat sich in zwei Beschlüssen dem angeschlossen und ein Manko in den bislang geltenden „Hauptpunkten“ der Spitzenverbände aufgezeigt.