Die Anwaltskanzlei Glameyer erstritt im September ein weiteres Urteil gegen die Steiner Gruppe vor dem LG Hamburg, das an Deutlichkeit kaum zu wünschen übriglässt. Diesmal ging es um das Direktinvestment „Dubai Real Estate Direkt 2“.
Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. RA Dr. Robert Boels analysiert zwei BGH-Urteile zur vorsätzlichen Insolvenzverschleppung.
Eine Fallgruppe für persönliche Haftung von Vertriebs- und Schulungsleitern sind falsche Auskünfte oder Gutachten – insbesondere bei Schulungen oder in Vertriebsunterlagen. Dr. Johannes Fiala und Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm mit Beispielen.