Der Tippgeber-Vereinbarung wird in der Praxis zu wenig Beachtung geschenkt. Das ist wegen der damit verbundenen Risiken nicht folgenlos. Denn eine aus dem Netz gezogene und mit Bordmitteln aufgepeppte Vereinbarung kann im Streitfall zum existentiellen Verhängnis werden.
Die Klage eines Immobilienmaklers auf Honorar hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit einer Klagerücknahme geendet. Es muss eine ausreichende Leistung erbracht werden, um Honoraransprüche zu begründen.