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Wann ist ein Versicherungsmakler „unabhängig” und wann darf er dies auch „darstellen“?

Folgt man den Urteilen zweier Landgerichte dürfen Versicherungsmakler, die Provisionen oder Courtagen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten, sich nicht länger als „unabhängig“ bezeichnen und auch nicht als reine „Berater“ auftreten. Was dies für Vemittelnde in der Praxis bedeutet, erläutert RA Oliver Timmermann in dieser ausführlichen Urteilsbesprechung.

Versicherungs-Apps nicht zufriedenstellend

Stiftung Warentest beurteilte fünf Apps von führenden Online-Vermittlern als nur „mittelmäßig“ und monierte Beratungsmängel beim Versicherungsabschluss. Der BVK betont, dass kein noch so ausgeklügelter Algorithmus oder Chatbot die Qualität der persönlichen Beratung ersetzen kann.

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Neuer Qualitätsanspruch in der VSH

Steigende Verbraucheransprüche und neue gesetzliche Regelungen gestalten den Beratungsalltag stetig umfangreicher und komplexer. Für eine hochwertige Absicherung der Vermittler-Risiken sorgt das „All Risk Michaelis Cover“ mit Allgefahrendeckung, Dreifach-Garantie und exklusiver Deckungserweiterung.