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Mieterhöhungserklärungen erfordern keine Aufteilung

Der BGH befasste sich mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Es handelt sich um drei Verfahren, mit denen Mieter verschiedener Wohnungen in Bremen gegen Mieterhöhungen vorgehen.