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Der Paukenschlag des BAG

In einem Urteil hat das BAG eine bereits bestehende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erkannt – ohne Vertrauensschutz oder Fristen zur Umsetzung. Mit jedem Tag ohne Arbeitszeiterfassung verstößt der Arbeitgeber gegen die Regeln zum Arbeitsschutz.