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BGH urteilt zur Prozessführungsbefugnis der WEG

Eine WEG kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Wohnungseigentum-Erwerber weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen.

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Übergangsfrist oft falsch verstanden

Wollen Wohnimmobilienverwalter für den Nachweis ihrer zertifizierten Qualifikation die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangfrist bis Juni 2024 nutzen, ist nicht ihr Berufseintritt als Verwalter maßgeblich, sondern wann das jeweilige WEG-Mandat in die Verwaltung aufgenommen wurde.