Künftig wird es fraglich sein, ob am Ende des Ansparzeitraums, bei einer Entgeltumwandlung in der bAV, die Summe der einbezahlten Beiträge „wertgleich“ vorhanden sein werden. Denn ab 2022 werden regelmäßig nur noch 80 Prozent des umgewandelten Entgelts garantiert werden.