Vater und erwachsener Sohn sehen sich Fotoalbum an

Das Bezugsrecht ohne Schenkungsvertrag ist wirtschaftlich meist wertlos

Das regelmäßig widerrufliche Bezugsrecht einer Lebensversicherung ist für sich nicht ausreichend dafür, dass Begünstigte die spätere Leistung des Versicherungsunternehmens behalten dürfen.

Der Begünstigte wäre aus der Sicht der Erben rechtsgrundlos bereichert – sie müssen nur die Begünstigung vor Vollzug widerrufen. Es bedarf daher zusätzlich eines Schenkungsvertrags zwischen Versicherungsnehmer und Begünstigtem. Häufig kennt der Begünstigte sein Glück gar nicht; es besteht noch kein wirksamer Schenkungsvertrag. Kennt er die Begünstigung, besteht das Risiko, dass er nicht so lange warten kann – vor allem, wenn nur im Todesfall Geld fließt.

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Produktpartnerranking 2024 vfm Gruppe

vfm kürt Top-Versicherer des Jahres 2024

Während der „Know-how-Börse“ zeichnete der Maklerverbund die Spitzenreiter der Sparten Kranken-, Lebens- und Sachversicherung aus:
Geehrt wurden: Die Haftpflichtkasse, KS-Auxilia, KRAVAG, Barmenia. ARAG, Continentale, der Volkswohlbund und die Alte Leipziger.

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Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes erklärt zum veröffentlichten Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes in der Kommune: „Dieser Gesetzesentwurf ist vor allem ein Ausgabensteigerungsgesetz zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt nur wenig Licht bei viel Schatten.“

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Experten warnen vor Bruch des Generationenvertrags

Von der Lokomotive Europas zum Schlusslicht. Deutschland verliert an Wettbewerbsfähigkeit. Ein Grund sei die zu hohe Abgabenlast, analysiert der Experte für Sozial- und Gesundheitspolitik Frank Rudolph, Geschäftsführer des Bundesverbandes Verrechnungsstellen Gesundheit (BVVG), in seiner Politik-Kolumne.

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DAK-Gesundheit hält Beitragssatz 2024 stabil

Die DAK-Gesundheit hält ihren Beitragssatz 2024 bei insgesamt 16,3 Prozent stabil. Der Zusatzbeitrag liegt unverändert bei 1,7 Prozent und entspricht damit 2024 dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen.

Management

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