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Rücktritt und Gefahrerhöhung in der Cyberversicherung
Es ist mittlerweile weniger die Frage, ob, sondern vielmehr wann ein Unternehmen einen Cybervorfall hat. In der Beratung sollte daher die Cyberversicherung standardmäßig empfohlen werden. Deren Vermittlung fordert jedoch zumindest ein technisches Grundverständnis der zu versichernden Risiken, wie ein Urteil des LG Tübingen zeigt.
Achtung, Bußgeldfalle: GwG-Registrierungspflicht
Im Bereich der Geldwäsche läuft nicht nur bald eine Übergangsfrist ab, es gibt auch umfangreiche Pflichten aus dem GwG, über die Vermittler Bescheid wissen sollten: Neu ist vor allem, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tretende Registrierungspflicht sowie die Analyse des eigenen Risikos, Geldwäsche anheim zu fallen.