„Riester ist gescheitert, darüber brauchen wir nicht mehr lange reden“

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert zu Beginn der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung. Nötig sei ein Bekenntnis zum Ende des bisherigen Riester-Systems sowie einem echten Neustart mitsamt öffentlichem Vorsorgefonds noch in dieser Legislaturperiode.

Regierungskommissionen wie die Datenethikkommission oder die Zukunftskommission Landwirtschaft haben zu guten Ergebnissen für Verbraucher*innen geführt. Damit die Fokusgruppe zur Reform der privaten Altersvorsorge diesen Beispielen folgen kann, brauche es zuerst ein klares Bekenntnis der Ampel zur notwendigen Grundsatzreform der Zusatzvorsorge und zur Einführung eines Vorsorgefonds, so vzbv-Vorständin Ramona Pop. Sie konstatiert weiter:

In der Fokusgruppe muss es dann darum gehen, wie ein Vorsorgefonds umgesetzt wird. Darüber, dass Riester gescheitert ist brauchen wir uns nicht mehr monatelang in einer Expertenkommission austauschen.

Aus Sicht des vzbv ist ein öffentlich verantworteter Vorsorgefonds privaten Angeboten wie bei Riester klar überlegen. Ein Gutachten des ZEW Mannheim im Auftrag des vzbv von 2019 hat gezeigt, dass eine breit gestreute, langfristige Aktien-Anlage hohe Renten bei geringem Risiko möglich macht. Demnach bringt eine reine Aktienstrategie im Mittelwert eine rund dreimal so hohe Rente wie eine risikolose Anlage in Anleihen. 

Länder wie Schweden oder Großbritannien machen seit Jahren vor, dass ein solches Modell für die Sparer*innen funktioniert und das Geld nicht primär in den Taschen der Finanzwirtschaft landet.

Gleichzeitig sollte die Bundesregierung eine übergreifende Rentenreform in Angriff nehmen. So sollte sich die gesetzliche Rente stärker auf den sozialen Ausgleich konzentrieren, zum Beispiel durch höhere Erwerbsminderungsrenten. Die neu aufgestellte private Vorsorge dagegen sollte sich stärker auf den Vermögensaufbau für zusätzliche Altersrenten fokussieren.

Der vzbv hat zu Beginn der Fokusgruppe eine ausführliche Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium eingereicht.