Karriereplanung und Versicherungsschutz im Gleichklang

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Seit Jahren wird der Mangel an Ärzten und Pflegepersonal gebetsmühlenartig thematisiert. Nach einer von der Robert Bosch Stiftung in Auftrag gegebenen Studie¹ werden bis zum Jahr 2035 allein rund 11.000 Hausarztstellen unbesetzt sein. Vor allem außerhalb der urbanen Ballungsräume müssen bereits heute viele Patienten oftmals lange Wege zu und Wartezeiten bei ihrem Hausarzt in Kauf nehmen.

In den nächsten Jahren werden allerdings auch zunehmend städtische Gebiete mit diesem Problem konfrontiert werden. Nachwuchsärzte werden dringend gesucht.

Bewerber gibt es viele …

Jedes Jahr streben circa 40.000 Abiturienten ein Medizinstudium an. Doch den Bewerbern stehen nur 9.000 Studienplätze zur Verfügung. Mit einer Abiturnote von 1,3 oder besser kann die begehrte Eintrittskarte für ein Medizinstudium gelöst werden. Sofern dieser Weg versperrt ist, kann sich der angehende Student an einer privaten Hochschule immatrikulieren. Für die Finanzierung der Studiengebühren von bis zu 23.000 Euro im Jahr sollte man rechtzeitig die richtigen Gewinnzahlen beim Lotto setzen oder sich die Gunst eines finanzkräftigen Sponsors sichern. Auch wenn Fortuna sich gnädig zeigt und sich die Türen des Hörsaals zur ersten Vorlesung öffnen, liegt vor den Studenten der Humanmedizin ein steiniger Weg.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Angehende Ärzte müssen in den ersten vier Semestern ihres vorklinischen Studiums nicht nur Vorlesungen und Kurse zu den klassischen Fächern Anatomie, Histologie und Physiologie, sondern auch für Nebenfächer wie zum Beispiel Biologie, Chemie und Physik erfolgreich absolvieren. Zum Ende des
vorklinischen Studiums wartet dann noch die als Physikum bezeichnete erste ärztliche Prüfung. Nur wer diese Prüfung besteht, wird für das klinische Studium zugelassen.

Auch in den nächsten mindestens sechs Semestern warten eine Vielzahl von Klausuren und zum Abschluss die zweite ärztliche Prüfung auf die Studenten, bevor das praktische Ausbildungsjahr beginnt. Ein Medizinstudium verlangt ein hohes Engagement und für die bei vielen Studenten sehr beliebten Aushilfsjobs zum Beispiel in der Gastronomie bleibt den Medizinstudenten regelmäßig keine Zeit. Lohn der Mühe sind sehr gute Berufsaussichten mit einer interessanten Dotierung.

Doch auch hier gilt: Die Weichen für den späteren Versicherungsschutz sollten rechtzeitig gestellt werden, denn die hohen Anforderungen während des Studiums hinterlassen durchaus die eine oder andere Narbe. Burn-out, Prüfungsängste oder Depressionen und in der Folge psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen stehen dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung und der Einrichtung eines ausreichend dimensionierten Krankentagegelds dann in vielen Fällen entgegen.

Optionsrechte rechtzeitig konservieren

Ein gleichermaßen interessanter wie professionell ausgestalteter Lösungsansatz findet sich mit dem Optionstarif INTER Opti der INTER Krankenversicherung. Der Tarif INTER Opti kann ab Geburt bis spätestens zum vollendeten 44. Lebensjahr der versicherten Person abgeschlossen werden. Dieser Optionstarif steht gleichermaßen Angestellten, Freiberuflern und Selbstständigen offen, beinhaltet aber für Human- und Zahnmediziner vor allem für den Fall der Niederlassung eine wichtige Besonderheit.

Mit der Vereinbarung des Tarifs INTER Opti sichern sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein einmaliges Optionsrecht für den Abschluss von einem oder mehreren Krankheitskostenzusatztarifen zur Ergänzung des Versicherungsschutzes aus ihrer gesetzlichen Krankenversicherung sowie einer Krankenhaustagegeldversicherung.

Sowohl für pflicht- als auch für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit des Abschlusses einer flankierenden Krankentagegeldversicherung von Interesse. Damit kann eine Versorgungslücke zwischen dem durchschnittlichen Nettoeinkommen und dem Anspruch auf
Krankengeld elegant geschlossen werden. Angestellte können ein Krankentagegeld von bis zu 200 Euro ab dem der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, Freiberufler und Selbstständige ein Krankentagegeld von bis zu 150 Euro ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit absichern. Für Human- und Zahnmediziner räumt der Versicherer im Fall der Niederlassung sogar den Abschluss eines Krankentagegelds von 500 Euro ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit ein.

Die Angemessenheit des Krankentagegelds ist dabei selbstverständlich zu beachten. Das einmalige Optionsrecht kann erstmalig zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres oder nachfolgend jeweils zum Ablauf von drei weiteren Versicherungsjahren ausgeübt werden. Es ist sicherlich überflüssig zu erwähnen, dass der einmalige Optionsjoker ohne eine Gesundheitsprüfung eingelöst werden kann. Sofern der Versicherungsnehmer für den Abschluss von einer oder mehreren Zusatzversicherungen optiert, bleibt dennoch der Anspruch auf einen Wechsel in eine KV-Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung erhalten.

Bedarfsgerechte Absicherung bei Niederlassung in eigener Praxis

Selbstverständlich sichert sich der Versicherungsnehmer bei einem Abschluss der Optionsversicherung auf Basis des Tarifs INTER Opti auch den Anspruch auf Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung. Das Optionsrecht kann dabei ausgeübt werden, wenn alternativ

  • die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • der Anspruch auf Heilfürsorge,
  • der Anspruch auf Familienversicherung oder
  • die Bindefrist in der gesetzlichen Krankenversicherung

endet. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Mitglieder können ihren Optionsjoker alternativ anlässlich

  • einer Änderung des allgemeinen GKV-Beitragssatzes,
  • einer Änderung des Zusatzbeitragssatzes in der GKV,
  • einer Änderung ihres GKV-Beitrages aufgrund der Neufestsetzung des Beitrages basierend auf dem beitragspflichtigen Einkommen oder
  • nach 36 Monaten im INTER Opti

einlösen. Human- und Zahnmediziner können innerhalb von sechs Monaten nach der Niederlassung aus einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft ohne Gesundheitsprüfung in eine private KV-Vollversicherung der INTER wechseln. Ein Optionsrecht, das erst mit dem vollendeten 50. Lebensjahr der versicherten Person erlischt. Natürlich kann auch bei Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung eine Krankentagegeldversicherung eingerichtet werden. Für niedergelassene Human- und Zahnmediziner kann sogar ein Krankentagegeld von bis zu 800 Euro ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart und damit ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz sichergestellt werden.

Fazit: Mit dem Optionstarif INTER Opti sichern sich gleichermaßen Angestellte, Freiberufler und Selbstständige einen unkomplizierten Zugang zu einer KV-Zusatz- oder auch einer KV-Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Vor allem Human- und Zahnmedizinern mit dem Ziel einer Niederlassung in eigener Praxis garantiert der Tarif INTER Opti mit der Möglichkeit des Abschlusses einer KV-Voll- und einer Krankentagegeldversicherung mit einem Tagessatz von bis zu 800 Euro nicht nur den Wechsel in eine private Krankenversicherung, sondern auch eine bedarfsgerechte Absicherung ihres Arbeitsunfähigkeitsrisikos.

Quelle: ¹ Robert Bosch Stiftung, Gesundheitszentren in Deutschland, 2021.

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