Handlungsbedarf beim digitalen Zahlungsverkehr

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Bezahlen gehört zum Alltag dazu – ob im Supermarkt, beim Online-Shopping oder am Fahrkartenautomat. Wie alltäglich Bezahlvorgänge sind, merkt man oft erst, wenn etwas schiefläuft. Durch die Digitalisierung wird der Zahlungsverkehr zunehmend komplexer. Ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt die Bedürfnisse von Verbraucher*innen im digitalen Zahlungsverkehr.

Wer am wirtschaftlichen Leben teilnehmen will, komme als Verbraucherinnen und Verbraucher nicht um den Zahlungsverkehr herum, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im vzbv. Der vzbv beobachte, dass Anbieter zunehmend ihre Marktposition ausnutzen und dadurch die Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Gefahr geraten.

Die Politik müsse die Weichen für den Zahlungsverkehr der Zukunft stellen, damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen und die Privatsphäre geschützt werde. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass alle Zugang zum Zahlungsverkehr haben, so Mohn.

Marktdominanz einzelner Anbieter sorgt für Probleme

Laut eines Gutachtens des Forschungsinstituts ibi research im Auftrag des vzbv gibt es nur wenige Anbieter, die den digitalen Zahlungsverkehr dominieren. Diese hohe Marktkonzentration erschwert es Verbraucher*innen, sich gegen unerwünschtes Verhalten von Zahlungsdienstleistern zu wehren. Weil es an alternativen Angeboten mangelt oder diese nur unter hohem Aufwand zu erreichen sind, stoßen Verbraucher*innen auf Probleme. Das reicht von den Kosten der Angebote, dem Ausmaß der kommerziellen Überwachung bis zu unzureichendem Kundenservice. Zudem erschwert die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs vulnerablen Verbrauchergruppen den Zugang zum Markt.

Zahlungsverkehr: bar und digital gefragt

Wie das Gutachten zeigt, sollte der Zahlungsverkehr der Zukunft sowohl Bargeld als auch neue digitale Zahlungsmittel umfassen. Mohn weiß, dass Bargeld Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin wichtig sei. Das Zahlungsmittel gerate aber zunehmend unter Druck.

Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Bargeld im Handel weiterhin akzeptiert werde und Verbraucherinnen und Verbraucher leicht Zugang dazu haben. Die Bundesregierung sollte Instrumente entwickeln, die den Bargeldkreislauf langfristig sichern und dabei einen strategischen Blick einnehmen.

Die Vorteile digitaler Zahlungsmittel müssen genutzt werden können, ohne Verbraucher*innen zu schaden. Laut des Gutachtens würden Verbraucher*innen Abstriche beim Komfort des Zahlungsverkehrs machen, wenn Datenschutz und Sicherheit garantiert wären. Chancen bietet der digitale Euro. Er muss für ein deutlich höheres Maß an Privatsphäre sorgen als bisher am Markt etablierte elektronische Zahlungslösungen. Wie das Bargeld im analogen Raum muss der digitale Euro Verbraucher*innen den Zugang zur digitalen Ökonomie ermöglichen, ohne kommerzieller Überwachung durch Konzerne ausgeliefert zu sein.

Handlungsbedarf auf EU- und Bundesebene

Die Europäische Union hat die Herausforderungen der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs erkannt und Strategien für seine Fortentwicklung vorgelegt. Mohn erklärt, dass die EU Zahlungslösungen fördern sollte, die EU-weit universelles, grenzüberschreitendes Bezahlen zu günstigen Konditionen ermöglichen. Wichtige Voraussetzung sei dafür: Echtzeitüberweisungen müssten zum ‚new normal‘ werden. Dafür müsse die EU sicherstellen, dass jede Bank Echtzeitüberweisungen zu angemessenen Entgelten anbietet und dabei Verbraucherschutzstandards gelten.

Auch auf Bundesebene besteht Handlungsbedarf. Deutschland benötigt laut Mohn eine eigene Strategie für den Zahlungsverkehr der Zukunft. Diese sollte die Maßnahmen umfassen, die auf dem Weg dorthin in Deutschland und auf EU-Ebene notwendig sind, so Mohn. Der vzbv schlägt die Einrichtung einer Kommission vor, die eine Strategie für den Zahlungsverkehr der Zukunft entwickelt, der die europäische und die deutsche Perspektive verbindet. Die Kommission sollte paritätisch besetzt werden mit Vertreter*innen von Zahlungsdienstleistern, Verbraucherschutz, Handel, Wissenschaft sowie Finanz-, Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden.