Elektrofahrrad oder Leichtkraftrad?

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Der Diebstahl oder Verschleiß eines teuren E-Bikes ist zwar kein existenzielles Risiko. Dennoch hegen einige Fahrradbegeisterte den Wunsch, ihre kostspielige Anschaffung abzusichern. Für die Art der Versicherung ist dabei die Höchstgeschwindigkeit maßgeblich.

Da sich die Bandbreite an Elektro-Bikes vom E-Touren-Bike übers Crossover-Fully bis Pedelec erstreckt, sollten Fahrradbegeisterte ihr Gefährt vor der Suche nach einer passenden Versicherung korrekt klassifizieren. Dabei kommt es vor allem auf die Höchstgeschwindigkeit an, die der elektronische Untersatz maximal erreicht. Während E-Bikes auf 20 bis 45 km/h kommen, erreichen Pedelecs, die für ‚Pedal Electric Cycle‘ stehen und unter deren Kategorie die meisten Elektrofahrräder fallen, maximal 25 km/h. Eine Ausnahme sind S-Pedelecs, deren Höchstgeschwindigkeit bei ebenfalls 45 km/h liegt. BdVPressesprecherin Bianca Boss erklärt:

Möchte man sein Elektrofahrrad per Hausratversicherung absichern, kommen allerdings nur E-Bikes oder Pedelecs mit maximal 25 km/h und maximal 250 Watt infrage.

Extra Fahrraddiebstahlschutz empfehlenswert

Für die Mitversicherung in der Hausratversicherung kommen ausschließlich E-Bikes oder Pedelecs mit maximal 25 km/h und maximal 250 Watt infrage. Alle Zweiräder, deren Höchstgeschwindigkeit darüber liegt, werden kategorisch ausgeschlossen. Nächster Haken: Das Rad ist zunächst nur bei Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Raum wie dem Keller oder der Wohnung abgesichert. Das kommt eher selten vor, weshalb es empfehlenswert ist, einen extra Fahrraddiebstahlschutz in die Hausratversicherung zu integrieren. Hier sollte aber die Nachtklausel eingeschlossen sein. Boss rät:

Die Nachtklausel schließt den Versicherungsschutz für Diebstähle zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ein, wenn das Rad in Gebrauch ist. Ein Fahrrad gilt noch als ‚in Gebrauch‘, wenn Sie das Rad anschließen und noch in derselben Nacht weiterfahren wollen.

In vielen Fällen ist die abschließbare Höhe begrenzt. Hat man beispielsweise eine Versicherungssumme von 100.000 Euro versichert und der Betrag für Fahrraddiebstahl ist auf zehn Prozent der Versicherungssumme gedeckelt, erstattet der Versicherer für einen Verlust maximal 10.000 Euro. Die Regelungen zu den Prozentsätzen variieren allerdings unter den Versicherern. Außerdem sollte man die Kaufbelege für den Fall eines Diebstahls gut aufbewahren. 

Privathaftpflicht unerlässlich

Fügt man bei einer Fahrt mit dem neuen E-Bike oder Pedelec einer anderen Person Schaden zu, greift die Privathaftpflichtversicherung. Allerdings müssen bei elektrounterstützten Fahrrädern, ähnlich wie bei der Hausratversicherung, besondere Bestimmungen beachtet werden. Am einfachsten ist die Absicherung von Pedelecs. Sie sind oftmals beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen, sofern sie folgende technische Voraussetzungen erfüllen:

  • Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung des Fahrenden maximal 6 km/h;
  • der E-Motor läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) und
  • der E-Motor schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab.

Komplizierter wird es bei E-Bikes, die 45 km/h erreichen. Sie dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Ähnlich sieht es beim S-Pedelec aus, das sogar als Kleinkraftrad kategorisiert wird und für das ebenfalls ein Mofa-Führerschein erforderlich ist. Wer sich also ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt einen Kfz-Haftpflichtschutz und damit ein Versicherungskennzeichen, über das die/der Fahrer*in dann haftpflichtversichert ist.