Verbraucherschützer contra AXA: „Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“

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Seit Jahren streitet sich Verbraucherschützer mit dem Versicherer AXA wegen massenhafter Vertragskündigungen. Nun rückt eine juristische Entscheidung näher: Am 5. November werden sich beide Parteien erstmals vor dem Landgericht Köln treffen. Den Termin nannte Sandra Klug, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, auf Anfrage von „boerse-online.de„, dem Nachrichtenportal des Finanzen Verlags.

Ihr Haus hatte vor gut einem Jahr die AXA verklagt, nachdem der Versicherer eine Abmahnung nicht akzeptiert hatte. Konkret geht es um ein Produkt namens „Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“. 2018 war bekannt geworden, dass die AXA knapp 18.000 solcher Verträge loswerden wollte.

Die Pläne hatten damals für Aufsehen gesorgt, weil ihr Umfang ungewöhnlich war. Der Konzern hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, der „erhebliche medizinische Fortschritt“ habe die Kosten erhöht.

Die AXA wollte nur dann auf eine Kündigung verzichten, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder in eine sogenannte Existenzschutzversicherung wechselt. Diese Police sei eine „bezahlbare Alternative“ zur Unfall-Kombirente und beinhalte „in wesentlichen Aspekten“ höhere Leistungen, erklärte der Versicherer.

Anschließend wurde die Frist für einen solchen Vertragswechsel mehrfach verlängert. 2019 erklärte eine AXA-Sprecherin, die „Mehrheit“ der betroffenen Kunden sei in die Existenzschutzversicherung gewechselt. Allen anderen sei gekündigt worden, eine konkrete Zahl nannte sie damals nicht.

Die Kündigungen würden zu den „individuellen Hauptfälligkeiten“ wirksam – also zum Ende der Laufzeit der Kombirenten-Verträge. Die Sprecherin betonte: „Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“

Die Verbraucherzentrale sah das ganz anders: „Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.“

Bei Berufsunfähigkeitspolicen sei eine ordentliche Kündigung, wie sie die AXA vollzogen hat, nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Zudem sei die Existenzschutzversicherung kein adäquater Ersatz. „Es handelt sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, deren Klärung zukunftsweisend sei“, betonten die Verbraucherschützer.

Massenhafte Kündigungen wie bei der AXA sind auch in anderen Versicherungsbereichen bekannt. So wurde 2019 öffentlich, dass sich die Basler – über vier Jahre verteilt – von rund 4000 Kinderinvaliditätspolicen trennt. „Wir haben uns entschieden, uns frühzeitig von kostenintensiven Spezialsegmenten mit sehr geringem Volumen zu trennen“, sagte ein Firmensprecher damals dem Magazin „Finanztest“.