Datensicherheit beim Deutschen Reisesicherungsfonds

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Nachdem der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) am 30. August die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erhalten hat, beginnt nun das Onboarding der Reiseanbieter.

Ab sofort finden Reiseanbieter auf der Website des DRSF das elektronische Formular, um einen Antrag auf Insolvenzabsicherung beim DRSF zu stellen. Das Formular wird zunächst (mitsamt den erforderlichen Anhängen) online ausgefüllt, ausgedruckt und versendet. Im Anschluss muss der Reiseanbieter das ausgedruckte Exemplar unterschreiben und postalisch innerhalb von fünf Tagen an den Dienstleister verschicken, der die Vertragsverwaltung für den DRSF übernimmt.

Die Vertragsverwaltung übernimmt die renommierte Hamburger Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Zuschlag für KSP Rechtsanwälte erfolgte nach einem Ausschreibungsverfahren unter Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Dr. Andreas Gent, Geschäftsführer beim DRSF hebt vor allem, die qualitativ hochwertige Prozesslandschaft der KSP hervor, welche eine effiziente Vertragsverwaltung ermögliche.

Die Wahl von KSP Rechtsanwälte als Dienstleister unterstreicht auch den hohen Stellenwert, den der Datenschutz für den Deutsche Reisesicherungsfonds hat. Die Reiseanbieter, die sich beim DRSF für den Insolvenzfall absichern, übermitteln sensible Unternehmensdaten an den Reisesicherungsfonds und seinen Dienstleister.

KSP verfügt über ein eigenes Rechenzentrum mit Hochleistungsservern, so dass die Daten, die im Rahmen der Vertragsverwaltung erhoben werden, bestmöglich geschützt sind. Zudem unterliegt KSP als Anwaltsgesellschaft nach § 203 StGB der Verschwiegenheitspflicht.