Bundesregierung: Kein Verbot der Negativzinsen auf Bankguthaben

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Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zur aktuellen Entwicklung bei Verwahrentgelten beziehungsweise Negativzinsen von Banken (Drucksache 19/32015) ist eindeutig. Die Bundesregierung will sich gesetzgeberisch nicht einmischen, wenn Banken Negativzinsen auf Guthaben erheben.

Sie verweist auf funktionierende Marktstrukturen sowie die Vertragsfreiheit. Den Kreditinstituten stehe es „grundsätzlich frei, ihre Dienstleistungen und deren Preise im Rahmen des Wettbewerbs- und regulatorischen Umfelds geschäftspolitisch zu gestalten“, stellt die Bundesregierung fest.

Der GVB-Präsident Jürgen Gros sieht damit die Position der Banken gestärkt:

Die Bundesregierung sendet damit auch ein klares Signal an die Verbraucherschutzminister der Länder.

Diese hatten die Bundesregierung nach ihrer Sitzung am 7. Mai dazu aufgefordert, ein Verbot von Negativzinsen auf Girokonten zu prüfen. „Eingriffe in die Geschäftspolitik sowie in die Vertragsfreiheit sind nicht hinzunehmen“, sagte Gros.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass Kleinsparer*innen aufgrund von Freibeträgen auch weiterhin weitgehend von Negativzinsen verschont bleiben und sie die Möglichkeit zu Alternativanlagen hätten. Damit bestätigt sie, dass der Markt funktioniert.

Eingriffe in den Wettbewerb seien nur bei Marktversagen oder in Monopolsituationen zu begründen, was allerdings nicht gegeben sei, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Daher wären gesetzgeberische Einschränkungen von Negativzinsen Eingriffe in die Vertrags- und Berufsfreiheit von Kreditinstituten, was verfassungsrechtlich schwer zu begründen wäre.

Aus Sicht von GVB-Präsident Gros belegt diese Entscheidung eindeutig, dass es von der Vertragsfreiheit gedeckt sei, wenn Banken in Konsequenz der EZB-Negativzinspolitik von ihren Kunden Negativzinsen erheben. Ursache und Wirkung seien hier eindeutig nachvollziehbar.

Diesen Zusammenhang stellt auch eine aktuelle Studie des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof heraus, die dieser in Zusammenarbeit mit dem Verband der Sparda-Banken angefertigt hat. Gros: „Kirchhof kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Negativzinspolitik der EZB verfassungswidrig sei, weil sie Sparerinnen und Sparer enteignet. Die EZB überschreitet ihr Mandat. Wer Negativzinsen auf Einlagen verhindern will, der muss dafür sorgen, dass die EZB damit aufhört, außerhalb ihres Mandats zu agieren“.

 

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