Debeka-Hilfe für Betroffene der Flutkatastrophe

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Die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen in Deutschland, bietet ab sofort ein kostenloses Unterstützungsangebot für Betroffene der Flutkatastrophe an. Das Gesundheitstelefon richtet sich an alle Debeka-Versicherten – unabhängig vom bestehenden Versicherungsschutz. Das Angebot gilt auch für Kunden der Debeka Bausparkasse.

Geschultes Personal steht den Betroffenen für einen Austausch zur Verfügung und bietet eine erste Anlaufstelle, um über das Erlebte und daraus entstandene Ängste und Sorgen zu sprechen. Die Koblenzer Versicherungsgruppe möchte mit dem Angebot ihren Mitgliedern damit auch auf emotionaler Ebene zur Seite stehen.

Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka, sagt: Wir kümmern uns schnell und unbürokratisch um die Ängste und Sorgen unserer Mitglieder. Wir wollen Betroffene dabei unterstützen, die aktuelle Situation besser zu bewältigen. Bei uns zählt das Füreinander. Dieser Gedanke wird bei uns gelebt. Wir wollen unseren betroffenen Mitgliedern in jeglicher Hinsicht Unterstützung bieten und ihnen zeigen, dass sie nicht alleine sind.

Sollte sich bei dem Gespräch herausstellen, dass in schwerwiegenden Fällen weitergehende und akute Hilfe benötigt wird, vermittelt die Debeka auch schnellstmöglich einen Psychotherapeuten, um längerfristige und bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten. Betroffene Debeka-Mitglieder können sich an folgende Nummer wenden: 0800 7237107

Debeka greift Helfer*innen unter die Arme

Bereits im Juli hatten bei der Debeka versicherte freiwillige Helfer*innen sowie direkt von den Unwettern Betroffene rückwirkend zusätzlichen Schutz in der Unfallversicherung erhalten. Der Versicherer weitete seinen Unfall-Schutz auf Infektionskrankheiten aus, die sich Menschen bei ihrem Engagement vor Ort zuziehen könnten.

Außerdem verdoppelte die Debeka die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität, maximal auf bis zu 300.000 Euro. Die Verdopplung greift, wenn der Versicherte während seines Einsatzes oder seiner Hilfstätigkeit einen Unfall erleidet und daraus eine Invalidität verbleibt. Der Extra-Schutz gilt rückwirkend ab Beginn des freiwilligen Einsatzes und bis maximal zum 31. Oktober dieses Jahres.