Zu hohe Verzinsung auf Steuerforderungen ist verfassungswidrig

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Am Mittwoch letzter Woche wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 8. Juli 2021 veröffentlicht. Demnach ist die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich sechs Prozent ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig.

Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat dazu Stellung bezogen, nachdem bislang Steuerpflichtige, die dem Fiskus Steuern schulden, diese Schuld nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten mit jährlich sechs Prozent verzinsen müssen.

Zuletzt hatte die CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2018 gefordert, dass das Bundesfinanzministerium die Verzinsung für Steuerforderungen auf ein realistisches Maß senken soll. Doch weder er noch die SPD-Bundestagsfraktion waren bereit, den Steuerpflichtigen hier entgegenzukommen.

Mit der nun veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht Fakten geschaffen und eine realitätsferne Zinshöhe für verfassungswidrig erklär. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen.

Die CDU/CSU-Fraktion sieht ihre Position damit eindeutig bestätigt, denn das Finanzministerium ist zur Handlung verpflichtet. Extrem niedrige Zinsen gibt es im 12. Jahr – ohne das Dilemma der Negativzinsen. Deshalb lautet der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, den Zinssatz auf drei Prozent pro Jahr zu halbieren. Dabei sollte in der neuen Legislaturperiode unverzüglich gehandelt und nicht die Frist des Bundesverfassungsgerichts ausgereizt werden.