Verfassungswidrige Negativzinspolitik beenden

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Der Verband der Sparda-Banken fordert die Europäische Zentralbank (EZB) auf, die Negativzinspolitik zu beenden. Eine wissenschaftliche Ausarbeitung des renommierten ehemaligen Verfassungsrichters, Prof. Paul Kirchhof, unterstützt diese Forderung.

Denn die Erhebung von Negativzinsen durch die EZB verstoße gegen deutsches Verfassungsrecht und gegen europäische Grundfreiheiten. Florian Rentsch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Sparda-Banken betont, dass die seit Jahren andauernde Null- und Negativzinspolitik der EZB die Kunden als Sparer und die Banken hart treffe.

Daher habe man Prof. Kirchhof gebeten, über die Frage der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit hinaus die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Politik der EZB zu untersuchen. Rentsch dazu:

Prof. Kirchhofs Befund ist eindeutig: Der Negativzins der EZB greift in erheblichem Maße in die Eigentumsrechte der Sparerinnen und Sparer ein. Wir brauchen dringend eine Zinswende.

Die Europäische Zentralbank betreibe mit ihrer hoheitlich gestützten Marktmacht eine Nullzinspolitik, die den Zins als Ertragsquelle versiegen lässt, erläutert Prof. Paul Kirchhof. Außerdem verringere der Negativzins das Eigentum der Sparer Jahr für Jahr in seiner Substanz. Er zeigt auf:

Das Geldeigentum hat für den Sparer jedoch nur den Nutzwert des Zinses und den Substanzwert der gesparten Geldsumme. Beide Eigentümerrechte werden verletzt.

Die EZB habe die zentrale Aufgabe, die Stabilität des Geldwertes zu sichern. In diesem Auftrag sei sie in den vergangenen Jahren auch erfolgreich gewesen, so der ehemalige Verfassungsrichter.

Doch jetzt überschreitet sie mit dem Nullzins und dem Negativzins ihren Auftrag zur Währungspolitik und betreibt Wirtschaftspolitik, um den überschuldeten Staaten billige Kredite und sogar finanzielle Anreize zur weiteren Verschuldung zu bieten.

analysiert Kirchhof. Ein solcher Akt jenseits der zugebilligten Kompetenz der EZB überschreite die europarechtlichen Grenzen der Staatsverschuldung und widerspreche dem Verschuldungsverbot des Grundgesetzes.

Prof. Lars Feld, Leiter des Walter-Eucken-Instituts gibt zu bedenken, dass langanhaltende Negativzinsphasen substanzielle Risiken für das Finanzsystem bergen. Es bestehe die Gefahr, dass sich private Haushalte zu sehr verschulden. Ähnliches gelte für die Staaten, die sich möglicherweise auf niedrigen Schuldzinsen ausruhen und Strukturreformen vernachlässigen. Er fordert daher:

Die Trennung von Geld- und Fiskalpolitik muss eingehalten, eine fiskalische Dominanz der Geldpolitik muss vermieden werden. Denn die EZB soll nicht die Probleme der Mitgliedstaaten lösen.

Allein mit dem Ausstieg und der möglichen Einführung eines dauerhaften Nullzinses sei es aber auch nicht getan. Wichtig wäre, dass der Zins endlich wieder die tatsächlichen wirtschaftlichen Realitäten abbilde und für Anleger, Kunden und Banken die notwendige Profitabilität biete.

Letzteres treffe derzeit aber nur auf den Staat zu, denn dieser sei der größte Profiteur einer Null- und Negativzinspolitik, so Rentsch.

Wir sehen die Ergebnisse als klaren Auftrag an die Politik, die EZB und die Bundesbank, aus der Niedrigzinspolitik auszusteigen. Die Niedrigzinsen der EZB führen zu einer Enteignung der Sparer und zerstören einen wesentlichen Bestandteil des Geschäftsmodells der deutschen Banken.

Unsere Kunden sind die normalen Sparer, die Geld für schlechte Zeiten und Krisen zurücklegen wollen. Sie sind die Leidtragenden dieser fehlgeleiteten Zinspolitik.

Rentsch erläutert weiter, dass auch die Banken die ökonomische Last der Negativzinsen nicht mehr länger auf ihre Rechnung nehmen könnten. Denn negative EZB-Einlagenzinsen kosteten nicht nur direkt Geld. Viel schwerer wiege, dass die Zinsspannen der Banken erodieren.

Der Vorstandsvorsitzende fordert: „Die EZB macht mit dieser Politik den Markt kaputt und zwingt die Banken faktisch, Negativzinsen an die Kunden durchzureichen. Eine Umkehr der EZB ist zum Wohle des Sparer, der Währungsunion und des Bankenmarktes längst überfällig.“