ROLAND legt Vermögensschaden-Rechtsschutz neu auf

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Viele Unternehmen mussten in der Corona-Krise sinkende Umsätze verkraften oder gar Insolvenz anmelden. Im Zuge dieser Entwicklung hat mit der D&O-Versicherung die Absicherung der Unternehmensführung gegen Vermögensschäden an Bedeutung gewonnen.

Doch der Schutz durch die D&O-Versicherung hat Lücken bekommen: Viele Versicherer haben ihre Deckungssumme oder ihren Leistungsinhalt reduziert, außerdem kommt es vermehrt zu Prämienerhöhungen. Die Absicherung durch eine D&O-Versicherung kann daher im Zweifelsfall nicht ausreichend sein.

Hier hilft jetzt der neue Vermögensschaden-Rechtsschutz von ROLAND weiter, der im Zuge eines Produkt-Relaunchs vollständig überarbeitet und mit neuen Leistungen ausgestattet wurde.

Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, wenn dieser im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Um auf die veränderte Marktsituation reagieren zu können, hat bei ROLAND ein Projektteam einen schnellen Produkt-Relaunch durchgeführt.

Überarbeitetes Produkt mit neuen Leistungen

Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz, erklärt:

„Der Vermögensschaden-Rechtsschutz kann als eigenständige Lösung oder als Ergänzung zu einem D&O- beziehungsweise zu einem Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen unserer Produktentwicklung erfolgen einige wesentliche Verbesserungen für unser Angebot. Versicherte können sich nun auf einige neue Leistungen verlassen.“

So bietet der Vermögensschaden-Rechtsschutz einen pauschalen Versicherungsschutz für alle Organe des Versicherungsnehmers, also für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder leitende Angestellte. Außerdem werden Tochterunternehmen mitversichert und ein weltweiter Geltungsbereich garantiert (mit Ausnahme der USA und Kanada).

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz umfasst eine vorsorgliche Rechtsberatung, beinhaltet keine Prüfung der Erfolgsaussichten und wird nach einem Schadenfall nicht gekündigt. Für den übersichtlichen Tarif dient die Mitarbeiteranzahl als Berechnungsgrundlage.