Gothaer BasisVorsorge: Altersversorgung der Generation 2021

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Die Zeichen der Zeit sind unstrittig und unübersehbar. Es steht nicht gut um den Patienten gesetzliche Rentenversicherung. Eine steigende Lebenserwartung gepaart
mit einem seit 1972 durchgängiger Geburtenunterschuss haben ihre Narben auf der einst tragenden Säule der Altersversorgung hinterlassen.

Regelmäßige Infusionen des Gesetzgebers in Form von höheren Beiträgen, einem abgesenkten Renteneingangssatz und einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit haben den Patienten phasenweise wieder Atem schöpfen lassen. Allerdings, und darin stimmen Politiker und Wirtschaftsexperten schon seit Langem überein, ist eine eigenverantwortliche private Altersversorgung der Bürger zwingend erforderlich

Sie ist untrennbar mit Deutschland verbunden, die Lebensversicherung. Bei den Symbolen des Wirtschaftswunders hatte die deutsche Lebensversicherung neben dem Kühlschrank, dem Fernseher und dem VW Käfer eine feste Position. In den letzten Jahren ist es allerdings still geworden um die klassische Kapitalversicherung. Die Null-Prozent-Zinspolitik der Europäischen Zentralbank forderte ihren Tribut.

Ein Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent und die Forderung seitens der Aktuare nach einer weiteren Absenkung auf 0,5 Prozent, respektive 0,25 Prozent sind eine weitere Belastung, zudem wird
Rendite eingebüßt und damit geht der Sexappeal verloren.

Rendite – woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Zum 1.1.2005 hatte der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz nicht nur einen steuerrechtlichen Paradigmenwechsel vollzogen, sondern auch die private Basis-Rentenversicherung aus der Taufe gehoben. Während diese steuerlich geförderte Form der privaten Rentenversicherung in den ersten Jahren einen hohen Zuwachs bei den Bestandszahlen mit bis zu 318.000 Neuverträgen pro Jahr verzeichnen konnte, wurden im Jahr 2019 gerade einmal 84.000 Policen ausgefertigt.

Ein professionelles Vorsorgekonzept
Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Somit bleibt ein beachtliches Renditepotenzial ungenutzt. 92 Prozent der Beitragsaufwendungen zu einer Basis-Rentenversicherung können in 2021 als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuermindernd geltend gemacht werden.

Nachdem die abzugsfähigen Sonderausgaben 2005 vom Gesetzgeber mit 20.000 Euro pro Jahr (für Ehepartner 40.000 Euro pro Jahr) gedeckelt wurden und auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und so weiter den Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugerechnet werden, reduzierte sich der Spielraum für eine steuerliche
Förderung der privaten Altersversorgung.

Mit Wirkung zum 1.1.2015 wurden die Höchstbeträge der Sonderausgaben an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Somit wurde aufgrund der jährlich steigenden Beitragsbemessungsgrenze eine dynamische Obergrenze definiert. Für das Jahr 2021 berechnet sich der Höchstbetrag für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit 25.787 Euro beziehungsweise für Ehepaare mit 51.574 Euro.

Dies sichert auch Arbeitnehmern und Beamten die Möglichkeit für hohe Beitragszahlungen zu einer privaten Basisversorgung.

Attraktivität durch Flexibilität

Die Gothaer Lebensversicherung bietet für ihren Tarif Basis-Vorsorge eine Vielzahl alternativer Anlagestrategien. Der Versicherungsnehmer kann unter aktiv gemanagten Fonds von DWS, Fidelity oder Threadneedle und gehandelten Indexfonds (ETFs) mit sehr geringen Kosten wählen. Bei den Anlagestrategien können Kunden auf eine Ausrichtung an den Themen Nachhaltigkeit, Health Care, Trends und Technologien sowie Asien und Emerging Markets zurückgreifen.

Vor dem Hintergrund der zum 10.3.2021 in der Transparenzverordnung der Europäischen Union vorgeschriebenen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten hat sich die Gothaer Lebensversicherung zu einer sozial verantwortlichen Investitionspolitik erklärt.

Allerdings muss eine moderne Basis-Rentenversicherung nicht nur bei den Anlagealternativen, sondern auch bei der Beitragszuführung ein hohes Maß an Flexibilität garantieren. Gerade die aktuelle COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Störfälle in Form von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder auch von Gewinneinbußen aufgrund von angeordneten Firmenschließungen eine gleichförmige, langfristige Anlagestrategie sehr schnell infrage stellen können.

Vor allem für Freiberufler und Selbstständige mit einer  volatilen Einkommenssituation kann die Einrichtung einer Basis-Rentenversicherung gegen einen niedrigeren Grundbeitrag mit der Möglichkeit freizügiger Beitragszuzahlungen sinnvoll sein. Der Versicherer garantiert diese Flexibilität nicht nur mit bis zu zwölf möglichen Zuzahlungen pro Jahr, sondern
auch mit einer optionalen jährlichen Beitragserhöhung.

Während individuell wählbare Fonds und ETFs für die Kapitalanlage sowie eine in weiten Grenzen flexible Beitragszuführung ausreichend Raum für eine auf die Kundenwünsche ausgelegte Vertragsgestaltung garantieren, sollte beim Rentenfaktor Verbindlichkeit seitens des Versicherers bestehen. So garantiert die Gothaer Lebensversicherung einen fixen Beiträgen, sondern auch für Zuzahlungen, dynamische Anpassungen und Vertragserhöhungen.

Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos

Auch die Möglichkeit einer Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung hat der Gesetzgeber explizit eingeräumt. Der Versicherungsnehmer kann sich dabei wahlweise auf eine Beitragsbefreiung im BU-Fall kaprizieren oder auch eine Rentenleistung vertraglich vereinbaren. Dabei muss zwingend beachtet werden, dass für die Altersversorgung und die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit immer mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages aufgewendet werden müssen.

Die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente sollte daher niemals beitragsmäßig „auf Kante genäht werden“, da eine Beitragsreduzierung im Fall eines Liquiditätsengpasses ansonsten auch zur verpflichtenden Absenkung der versicherten BU-Rente führen kann.

Auch bei der Finanzierung des Versicherungsschutzes für den Fall der Berufsunfähigkeit bietet die Gothaer Lebensversicherung eine fondsbasierte Lösung an. Das bedeutet, dass auch der auf die Zusatzversicherung entfallende Beitragsanteil in Fonds oder ETFs investiert und daraus regelmäßig der risikogerechte Betrag zur Ausfinanzierung des technisch einjährig kalkulierten BU-Risikos entnommen wird.

Das überschüssige beziehungsweise nicht benötigte Kapital im Fall der Leistungsfreiheit steht für eine Erhöhung der Altersversorgung zur Verfügung. Jedoch sollte es für ein derartiges Vorsorgemodell zur Absicherung des BU-Risikos immer eine Exit-Strategie für den Fall einer Beitragsfreistellung – zum Beispiel als Folge einer Pandemie – geben. Der  Versicherungsnehmer kann dann den durch die Beitragsfreistellung reduzierten Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung mit einer selbstständigen BU-Versicherung auffüllen.