Schutzschirm für Lieferketten endet nach Plan

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Der gemeinsam gespannte Schutzschirm des Bundes und der Warenkreditversicherer zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus. Der im Frühjahr 2020 ins Leben gerufene Schutzschirm hat dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren.

Die Versicherungen überwachen und bewerten weiterhin die Bonitäten der Abnehmer und übernehmen damit für ihre Kunden die wichtige Funktion der Risikoeinschätzung.

In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung kann es weiterhin zu Limitkürzungen oder -aufhebungen kommen. Petra Riga, Vorstand Commercial Insurance der Zurich Gruppe Deutschland, erklärt:

Als Kreditversicherer sind wir uns unserer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst. Wir sind uns gemeinsam mit dem Bund und den weiteren Kreditversicherern einig, dass eine erneute Verlängerung mit Blick auf die aktuellen Marktentwicklungen dennoch nicht nötig ist. Wir haben mit dem Schutzschirm einen wichtigen Beitrag in der Corona-Krise geleistet, um unseren Kunden in diesen schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen.

Weiterhin, betont Riga, werde auch ohne Schutzschirm, basierend auf einer fundierten Risikoanalyse entsprechender Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt. Und:

Natürlich bleiben wir auch über den 30. Juni hinaus weiterhin im engen Austausch mit dem Bund, um im Fall einer wirtschaftlichen Verschlechterung der Lage und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten schnell reagieren zu können.

Kreditversicherungen bieten Schutz gegen Zahlungsausfälle

Bei dem Schutzschirm haben sich die Kreditversicherer verpflichtet, ihre bestehenden Kreditlimits weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit 10 Prozent zu beteiligen. Die über die 30 Milliarden Euro Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus führen sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund ab.

Eine Warenkredit- oder Delkredere-Versicherung schützt Lieferanten für den Fall, dass ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Kommt es zu Forderungsausfällen oder längerfristigen Zahlungsverzögerungen, wird die Rechnung vom Kreditversicherer beglichen.