Neue Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung für den Öffentlichen Dienst

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Der Hamburger Assekuradeur, die ConceptIF Pro GmbH, bietet seit neuestem im Bereich der Privathaftpflichtversicherung und der Tarifvariante „best advice plus“ eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung an.

Mit dieser speziellen Haftpflichtversicherung können sich Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Schadenersatzansprüchen ihrer Dienstherrn oder von geschädigten Dritten schützen.

Denn Schäden, die während der Dienstzeit verursacht werden, sind nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Sollte beispielsweise ein Lehrer während einer Klassenreise seine Aufsichtspflicht verletzen und es zu einem Unfall kommen, könnte er dafür persönlich haftbar gemacht werden.

Auch für Polizisten, Richter und Zollbeamte können Fehler während der Berufsausübung existenzgefährdend sein.

Die neue CIF:Pro-Option in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung „best advice plus“ schützt vor finanziellen Folgen bei Schadenersatzansprüchen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können.

Deckungssumme bis 50.000 Euro

Es sind unter anderem Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 50.000 Euro versichert. Für Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei und Zoll besteht optional außerdem Versicherungsschutz, wenn fiskalisches Eigentum bis zu einem Wert von 15.000 Euro abhandenkommt.

Ein Beispiel: Verliert ein Polizeibeamter während eines Einsatzes seine Schutzweste, könnte der Dienstherr ihn in Regress nehmen und Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen.

Darüber hinaus können sich Beschäftigte der genannten Berufsgruppen zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche ihres Dienstherrn absichern, die während einer Einsatzfahrt an Dienstfahrzeugen entstehen.

Der CIF:Pro-Tarif deckt Schäden bis zu einer Summe von 100.000 Euro ab.

Best-Leistungsgarantie

Der Best-Advice-plus-Tarif bietet in der Privathaftpflicht den Vorteil, dass bei abgeschlossenen Verträgen eine Best-Leistungsgarantie greift.

Tritt der Versicherungsfall ein und bietet ein anderer in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen weitergehenden Versicherungsschutz an, wird die Leistung des CIF:Pro-Produktes vereinfacht gesagt auf diesen Umfang erweitert. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG, sagt: „Mit der Kombination aus privater Haftpflichtversicherung mit einer Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung sind Beamte und Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst sehr gut gegen finanzielle Risiken privat und dienstlich abgesichert.“