Rundum-Schutz für Bikes und Elektrogeräte

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Rundum-Schutz für Fahrrad, E-Bike und elektronische Geräte eines Haushalts: Die Debeka Allgemeine Versicherung AG bietet jetzt zwei neue Bausteine in ihrer Hausratversicherung an – das Bike-Plus- und das Elektronik-Paket.

Paul Stein, Vertriebsvorstand der Debeka, sagt:

„Dies sind zwei weitere Schritte in Richtung Rundum-Versicherer. Unsere Versicherten möchten einen Schutz, für das, was ihnen lieb und teuer ist und das ist manchmal auch nicht nur der eigene Schutz oder der der Familie. Mit unserem neuen Elektronik-Paket wird beispielsweise sogar eine separate Handy-Versicherung überflüssig und um den Thermomix muss man sich auch nicht mehr sorgen, weil eben alle Elektrogeräte unter einem Dach abgesichert sind.“

Bike-Plus-Paket

Der in der Hausratversicherung mögliche Schutz gegen Fahrraddiebstahl wird jetzt um ein sogenanntes Bike-Plus-Paket ergänzt und bietet einen zusätzlichen Schutz für Fahrrad & Co.

Es handelt sich hierbei um eine Allgefahrendeckung, die Schäden durch Unfall, Sturz, Vandalismus, Brand oder Blitzschlag sowie Naturgefahren – wie etwa Sturm, Hagel oder Überschwemmung – beinhaltet. Versichert sind nicht nur Fahrräder (auch aus Carbon), sondern ebenso E-Bikes, Erwachsenen-Roller und Fahrradanhänger.

Schäden an Akkus, Motoren und Steuergeräten von E-Bikes – beispielsweise durch Feuchtigkeit, Kurzschluss oder Überspannung – sind innerhalb der ersten fünf Jahre eingeschlossen.

Besonders interessant für Verbraucher: Eine beitragsfreie ad-hoc-Versicherung für das Bike greift sofort, auch wenn die Hausratversicherung inklusive Fahrraddiebstahl-Schutz erst zum nächstmöglichen Termin – zum Beispiel infolge eines Wechsels des Versicherers – beantragt wird.

Elektronik-Paket

Das Elektronik-Paket sichert sämtliche elektronischen Geräte ab, die zu einem Privathaushalt gehören und durch unvorhergesehene Ereignisse zerstört, beschädigt oder gestohlen werden.

Unter diesen Allgefahren-Schutz fallen neben klassischen Haushaltsgeräten, wie zum Beispiel Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler und Kühlschrank, auch Küchenmaschinen (zum Beispiel der Thermomix) oder Kaffeevollautomaten, Heimwerkermaschinen, Rasenmäher und weitere Geräte sowie Informations-, Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik.

Dazu zählen mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops, wenn sie etwa herunterfallen oder beispielsweise durch Feuchtigkeit, Vandalismus oder Überspannung beschädigt werden. Auch unvorhergesehene Schäden durch Bedienungsfehler, Sand, Frost, Flüssigkeiten oder Sturz sind eingeschlossen.