Baloise verkündet Anpassung der Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge

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Der politisch festgelegte Umwandlungssatz für die Verrentung des obligatorischen Altersguthabens entspricht nicht mehr der gestiegenen Lebenserwartung und den makroökonomischen Bedingungen.  In der anhaltenden Tiefzinssituation erschweren diese regulatorischen Vorgaben die Erwirtschaftung der notwendigen Renditen, wodurch Pensionskassen zunehmend unter Druck geraten.

Die Baloise steht nach wie vor zum Modell der Vollversicherung im BVG. Um aber die Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten zu reduzieren und die Renten langfristig zu sichern, ist eine schrittweise Senkung der Umwandlungssätze bis 2023 notwendig.

Die Basler Versicherungen stehen mit ihren Baloise-Sammelstiftungen weiterhin zum Vollversicherungsmodell in der beruflichen Vorsorge, denn dieses Modell stellt für einen großen Teil der Schweizer Wirtschaft die angemessene Lösung dar.

Gemäß Schätzungen des SVV verfügt rund jeder dritte Arbeitgeber über eine Vollversicherungslösung. Jedoch muss die Baloise aufgrund der Verschärfung der Rahmenbedingungen und der anhaltenden Tiefzinssituation die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge anpassen.

Seit Jahren ringt die Politik um eine mehrheitsfähige Lösung zur nachhaltigen Stabilisierung der Altersvorsorge. Ende November letzten Jahres hat der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge veröffentlicht. Im Zentrum steht die Senkung des Umwandlungssatzes auf sechs Prozent.

Mit dieser und weiteren Maßnahmen sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten verbessert werden. Das Parlament wird die Botschaft noch in diesem Jahr diskutieren und es ist zu hoffen, dass rasch eine tragfähige Lösung gefunden wird. Unabhängig davon, ist ein Handlungsbedarf angezeigt.

Senkung des Umwandlungssatzes

Der politisch festgelegte Umwandlungssatz, mit dem die Verrentung des obligatorischen Altersguthabens berechnet wird, wurde letztmals 2005 verändert. Er entspricht mittlerweile jedoch nicht mehr der gestiegenen Lebenserwartung.

Dadurch wird die oft kritisierte, unsolidarische Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden weiter zunehmen. Um dieser Umverteilung entgegenzuwirken und mehr Gerechtigkeit für die aktiven Versicherten zu schaffen, senkt die Baloise die Umwandlungssätze schrittweise bis 2023.

Dabei wird weiterhin das sogenannte „Splittingmodell“ genutzt, wobei die Altersrente transparent getrennt nach Altersguthaben aus obligatorischen beziehungsweise überobligatorischen Sparbeiträgen berechnet wird.

Die neu geltenden Umwandlungssätze

2021

2022

2023

Aus Obligatorium

Aus Über-obligatorium

Aus Obligatorium

Aus Über-obligatorium

Aus Obligatorium

Aus Über-obligatorium

Männer Alter 65

6.80%

4.90%

6.56%

4.76%

6.29%

4.56%

Frauen Alter 64

6.80%

4.80%

6.47%

4.69%

6.20%

4.49%

 

Das gesetzliche Minimum wird jeweils in jedem Fall garantiert. Sollte dieses im Einzelfall mit den neuen Umwandlungssätzen rechnerisch nicht erreicht werden, stockt die Baloise die jeweilige Altersrente entsprechend auf und erbringt die garantierten Mindestleistungen.