Hebammen-Haftpflicht bis 2024 gesichert

Hebammen-Haftpflicht bis 2024 gesichert
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Für im Deutschen Hebammenverband e.V. organisierten Hebammen ist der Haftpflichtversicherungsschutz bis zum 1. Juli 2024 gewährleistet.

Ein entsprechendes Fortführungsangebot wurde von einem Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer Bayern dem Deutschen Hebammenverband unterbreitet.

Barbara Schick, stellvertretende Vorsitzende der Versicherungskammer, dazu:

„Wir gewährleisten so langfristig die flächendeckende Versorgung einer Geburtshilfe sowie die Vor- und Nachsorge auch außerhalb der Ballungszentren beziehungsweise größeren Städten und werden damit auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Es freut mich, dass wir bereits frühzeitig eine sehr überzeugende Lösung entwickeln konnten, bei der alle beteiligten Seiten ihren Beitrag zum Gelingen geleistet haben.“

Hebammen erhalten je nach Tätigkeitsprofil eine passgenaue Haftpflichtversicherung, der sich an den Bedürfnissen der Hebammen orientiert.

Dabei gleicht eine Haftpflichtversicherung nicht nur die Pflege- und Therapiekosten, sondern auch weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld und den Erwerbsausfall des Kindes aus. Gerichte machen dabei beispielsweise die Höhe des Einkommensersatzes maßgeblich vom Beruf und Einkommen der Eltern abhängig.

Die Prämien für die meisten Hebammen ohne Geburtshilfe können stabil unter 1.000 Euro gehalten werden.

Ab Jahresmitte 2021wird sich der Versicherungsbeitrag der freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe wegen des prognostizierten Schadenbedarfs erhöhen. Der ebenfalls steigende staatliche Sicherstellungszuschlag mindert einen wesentlichen Teil des Anstiegs ab.

Nach der stufenweisen Erhöhung der Deckungssummen für Personenschäden in den vergangenen Jahren, wird den weiter gestiegenen Gesamtkosten bei schweren Geburtsschäden in dem Fortführungsangebot in besonderer Art Rechnung getragen: Die maximale Deckungssumme wird ab Juli 2021 um 25 Prozent angehoben.

Die Gruppenhaftpflicht steht den rund 15.000 Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbands zur Verfügung und wird über den hevianna Versicherungsdienst angeboten.