Corona als Impuls zur bAV-Neugestaltung

Corona gibt Impuls zur bAV-Neugestaltung
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38 Prozent der Unternehmen sind derzeit damit beschäftigt, die Stabilität nach der Corona-Krise wiederherzustellen und 26 Prozent nutzen die Krise als Impuls, die betriebliche Altersversorgung jetzt zukunftsfest aufzustellen. Das geht aus einer Umfrage unter bAV-Verantwortlichen aus großen und mittleren Unternehmen im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson hervor.

Zudem setzt knapp ein Viertel der Unternehmen darauf, die Mitarbeiter auch in der Krise kontinuierlich durch bAV zu unterstützen. Ein stärkeres Kosten- oder Cash-Management steht nur bei zehn Prozent im Fokus. Der Umfrage nach befinden sich nur noch 14 Prozent der Unternehmen im „Krisenmodus“.

Zudem gaben rund 34 Prozent der Unternehmen an, dass die bAV aktuell nicht im Fokus stehe, weil andere Themen dringender seien.

Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, dazu:

„In den letzten Jahren haben zahlreiche Unternehmen ihre bAV überarbeitet und risikooptimiert ausgestaltet. Das zahlt sich jetzt aus. Die Unternehmen, die ihre ‚bAV-Hausaufgaben‘ bereits erledigt haben, haben nun den Kopf frei für andere Themen.“

Den Unternehmen, die jetzt ihre bAV neugestalten, empfiehlt die bAV-Expertin, nicht nur auf Risiko-Optimierung und Kostensicherheit, sondern auch auf eine für die Mitarbeiter bedarfsgerechte und flexible Gestaltung und transparente Kommunikation zu setzen.

Mit Blick auf das erklärte Ziel der Bundesregierung, die weitere Verbreitung der bAV zu fördern, erklärt Dr Heinke Conrads:

„Das Entgegenkommen zu Beginn der Krise, z. B. gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Erleichterungen bei Beschlussfassungen oder Meldefristen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ist sinnvoll, reicht aber bei weitem nicht aus. Denn schon ohne Corona-Krise war der Regulierungsdruck auf die bAV erheblich.“

Sie kritisiert, dass nach wie vor eine Anpassung der Bestimmung des handelsrechtlichen Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen – wie auch von BDA und IVS gefordert – aussteht und der steuerliche Rechnungszins weiterhin unverändert bei 6 Prozent liegt. Damit würden Gewinne versteuert werden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gar nicht entstanden sind. Dies sei schon in guten Wirtschaftsjahren nicht nachzuvollziehen und Krisenjahren ein weiterer, unnötiger Stolperstein.