VHV: neuer Kfz-Tarif fürs Jahreswechselgeschäft

VHV: neuer Kfz-Tarif fürs Jahreswechselgeschäft
© Denis – stock.adobe.com

Die VHV Versicherungen starten mit einem überarbeiteten Tarif des KLASSIK-GARANT ins Jahreswechselgeschäft, der durch den Zusatzbaustein EXKLUSIV erweitert werden kann.

Die Leistungen, wie die Mitversicherung von Eigenschäden und die Neu- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung beziehungsweise Erwerb, gelten auch für Motorradfahrer.

Der Versicherungsschutz des KLASSIK-GARANT kann durch den Zusatzbaustein EXKLUSIV erweitert werden. Mit enthalten sind dann zum Beispiel die Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung und die Folgeschäden nach einem Tierbiss bis 5.000 Euro. Außerdem ist die Zerstörung der Schutzbekleidung für Motorradfahrer in Folge eines Schadens mitversichert.

Sonderleistungen mit dem VHV Schadenservice PLUS

Karosserie- und Lackschäden werden in einer DEKRA-geprüften Partnerwerkstatt repariert, inklusive einer sechsjährigen Garantie auf die Reparatur durch die VHV. Auch das schnelle Abschleppen des Fahrzeugs, ein kostenloser Hol- und Bringservice und ein Ersatzfahrzeug sind enthalten. Durch die vertraglich vereinbarte Werkstattbindung erhält der Versicherungsnehmer zudem 15 Prozent Nachlass auf den Kaskobeitrag.

Zusatzbaustein VHV Fahrerschutz

Der VHV Fahrerschutz schließt die Versicherungslücke für den Fahrer. Versichert sind die Personenschäden, die durch selbst beziehungsweise teilverschuldete Unfälle des Fahrers, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. Übrigens: Den Fahrerschutz kann man bei der VHV auch für Motorräder abschließen.

TELEMATIK-GARANT

Wer sicherer und umsichtiger fährt als andere, sollte auch weniger Beitrag bezahlen – das ist der Grundsatz des TELEMATIK-GARANT. Hier haben Versicherungsnehmer die Chance auf bis zu 30 Prozent weniger Beitrag – je nach Fahrstil. Eine Beitragserhöhung aufgrund des Fahrstils ist ausgeschlossen.