Änderungen im Antragsprozess: jüngere Zielgruppen im Fokus

Änderungen im Antragsprozess: jüngere Zielgruppen im Fokus
© Swiss Life Deutschland

Die Versicherungslandschaft verändert sich kontinuierlich. Lebensversicherer und Vermittler stehen bereits heute und in den nächsten Jahren vermehrt vor dem Problem, dass Kunden aufgrund von Vorerkrankungen ihre Arbeitskraft nicht mehr oder nur mit vertraglichen Erschwernissen versichern können.

Alexander Schrehardt von AssekuranZoom nimmt mit David Piccon, Bereichsleiter Konzept- und Digitalvertriebe bei Swiss Life Deutschland, die veränderte Ausgangssituation unter die Lupe. Insbesondere für jüngere Zielgruppen gilt es adäquate Lösungen zu bieten.

Alexander Schrehardt: Welche Empfehlung geben Sie Ihren Geschäftspartnern?

David Piccon: Die Zeichen der Zeit sind unübersehbar. Die Folgen veränderter Ernährungs- und Lebensgewohnheiten, aber auch der globale Klimawandel werden von Adipositas, Diabetes, Herz-/Kreislauf- und psychischen Erkrankungen in oftmals jungen Lebensjahren nachgezeichnet. Wir müssen daher unsere Kunden früher abholen und mit unserem Angebot auf Schüler, Auszubildende und Studierende fokussieren.

Wie hat sich Swiss Life auf diesen Markt der jungen Menschen vorbereitet und welche Instrumente geben Sie dem Vermittler an die Hand?

Wir haben unsere Annahmerichtlinien kritisch überdacht. Vor dem Hintergrund einer überalternden Gesellschaft liegt die Verantwortung für die persönliche Absicherung, auch und insbesondere des Risikos eines Verlustes der Arbeitskraft, in der persönlichen Verantwortung. Damit nun auch Eltern für ihre Kinder eine ausreichend dimensionierten und bedarfsgerechten Versicherungsschutz einrichten können, haben wir für Schüler, Auszubildende und Studierende die Höchstversicherungssummen in der Berufsunfähigkeitsversicherung angehoben und die Nachversicherungsoptionen verbessert.

Die Geschenkverpackung glitzert im Sonnenlicht. Ich darf daher zum Inhalt nachfragen: Bis zu welcher Höhe können Schüler, Auszubildende und Studierende eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen?

Wir versichern Schüler ab dem 10. Lebensjahr, sofern sie keine Grundschule besuchen, mit einer monatlichen BU-Rente von bis zu 1.000 Euro. Ab der 11. Jahrgangsklasse können Schüler mit bis zu 1.300 Euro/Monat versichert werden. Für Auszubildende haben wir die Höchstversicherungssumme ebenfalls auf eine monatliche Rente von 1.300 Euro angehoben. Studierende können mit einer BU-Rente von bis zu 1.500 Euro/Monat abgesichert werden. Für Studierende ausgewählter Master-Studiengänge, zum Beispiel Mathematik, Wirtschaftsinformatik oder auch Chemie und Physik, zeichnen wir eine maximale BU-Rente von 2.000 Euro/Monat. Diese Höchstversicherungssumme gilt auch für Studierende der Human- und Zahnmedizin ab dem 10. Fachsemester sowie für Doktoranden.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Diese Höchstversicherungssummen sind in der Tat großzügig bemessen. Allerdings stellt jeder Antrag nur eine Momentaufnahme. Wenn der Vermittler für einen Schüler der 9. Jahrgangsstufe eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro einrichten kann, wäre es dann nicht besser mit dem Vertragsabschluss bis zum Übertritt in die 11. Klasse zu warten und dann den Vertrag mit einer höheren BU-Rente von 1.300 Euro einzurichten?

Natürlich kann der Versicherungsschutz auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Allerdings bietet Swiss Life nicht nur ereignisabhängige, sondern auch ereignisunabhängige Nachversicherungsoptionen.

Das bedeutet, dass für einen Schüler innerhalb von fünf Jahren nach dem Übertritt in die 11. Klasse oder auch mit dem Beginn einer beruflichen Ausbildung der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung auf eine monatliche BU-Rente von 1.300 Euro im Monat angehoben werden kann. Im Vergleich zu einem späteren Neuabschluss sichert der Weg über die Nachversicherungsoption auch noch Beitragsvorteile aufgrund der Einrichtung des Versicherungsvertrages mit einem niedrigeren Eintrittsalter.

Bietet Swiss Life eine ereignisunabhängige Nachversicherungsoption auch für Studierende an?

Selbstverständlich räumen wir auch mit dem Beginn eines Studiums ein Anrecht auf eine Nachversicherung innerhalb von fünf Jahren ein. Allerdings kann ein Studierender auch gleichzeitig eine Besserstufung prüfen und gegebenenfalls durch die Zuordnung zu einer kostengünstigeren Berufsgruppe sogar noch Beiträge einsparen.

Gelten die neuen Höchstversicherungssummen für Schüler, Auszubildende und Studierende nur für die Berufsunfähigkeits- oder auch für die Grundfähigkeitenversicherung?

Die von Swiss Life für Schüler, Auszubildende und Studierende neu definierten Höchstversicherungssummen gelten selbstverständlich auch für den Tarif Vitalschutz und bei Absicherung einer Erwerbsminderungsrente im Rahmen der MetallRente.

Herr Piccon, ich bedanke mich für das Gespräch und Ihre interessanten Ausführungen.

 

Bilder: (1) © Swiss Life Deutschland (2) © AssekuranZoom GbR

Änderungen im Antragsprozess: Die Vorteile für die Kundenberatung

 

Bilder: (1) © Swiss Life Deutschland (2) © AssekuranZoom GbR