An den VSH-Prämien zu sparen ist ein riskanter Weg

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Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) beobachtet bei Beratern und Vermittlern nun schon seit einigen Monaten einen sorgloseren Umgang mit ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH).

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth sieht darin neben der bei Vermittlern verbreiteten Sparmentalität eine Reaktion auf eine zunehmend angespannte wirtschaftliche Situation in der freien Finanzberatung und auf ein rückläufiges Geschäft durch die Corona-Krise.

Barth sagt:

„Das neu erwachte Kostenbewusstsein ist zwar verständlich und zuweilen auch angebracht, aber die VSH ist zum Kosten sparen die denkbar ungeeignetste Stellschraube. Denn wer sich für einen scheinbar günstigen Tarif entscheidet, nimmt auch immer nicht gleich erkennbare Nachteile in Kauf.“

Tritt ein ungedeckter Schadensfall aufgrund von Klauseln mit geringerem Leistungsumfang ein, kann der Schadensersatz schnell einen fünf- oder zuweilen sechsstelligen Betrag erreichen und damit den Ruin des Vermittlers bedeuten.

Positive Indizien bei der Bewertung eines Versicherers

Während für kompetente Makler solche inhaltlichen Fakten zur VSH noch einigermaßen nachvollziehbar sind, ist eine Beurteilung der Politik seitens des Versicherers in der Schadensbearbeitung und -regulierung nur schwer möglich.

Positive Indizien in der Bewertung eines Versicherers sind, wenn der Versicherer mit den Risiken im deutschen Vermittlungsmarkt bestens vertraut ist, am besten schon seit vielen Jahren, wenn der Versicherer auf Basis eines gewachsenen Bestandes eine verlässliche Prämien-Kalkulation besitzt und wenn er sich bei Schadensfällen als fairer Partner erwiesen hat.

Positiv zu bewerten sind VSH-Spezialmakler, die mit Ihrer Erfahrung im Umgang mit den Versicherern ihre Konzepte über die Jahre immer weiter optimiert und neuen Risiko-Bedingungen angepasst haben und – für die Schadensregulierung besonders wichtig – dabei stets unabhängig von Weisungen des Versicherers geblieben sind.

Vorsicht bei Billigangeboten

Aus Sicht des VSAV ist Vorsicht angezeigt, wenn VSH-Konzepte gar zu offensiv als besonders günstig in den Markt getragen werden. Dies kann bedeuteten, dass die Versicherer auf der anderen Seite eine restriktive Schadenspolitik verfolgen müssen.

„Bei der VSH sind Berater oder Vermittler in einer gewissen Verbraucherrolle. Als Verbraucher wissen wir alle, dass es zwischen Preis und Qualität einen Zusammenhang gibt.  Es ist in jedem Falle empfehlenswert, immer ein Zweit- oder Drittangebot einzuholen oder die oft nicht leicht verständlichen Bedingungen in den VSH-Verträgen von dritter Seite überprüfen zu lassen.“

Berater und Vermittler sollten letztlich immer die gleichen Maßstäbe an sich selbst anlegen wie bei ihren Kundenberatungen.

Das Haftungsrisiko wächst mit dem Erfolg

Klar muss den Maklern auch sein, dass bei einem wachsenden Bestand auch das Haftungsvolumen steigt – gerade bei Gewerbeversicherungen und in der Betrieblichen Altersvorsorge über die gesetzlichen Pflichtversicherungssummen hinaus. Da ist eher eine Anpassung der Haftungssumme nach oben angezeigt als sich auf Pflichtuntergrenzen auszuruhen. Zumal eine Verdoppelung der Deckungssumme schon für einen verhältnismäßig geringen Beitrag möglich ist.

Die Deckungssummen in der VSH sind auch ein Thema für Rechtsanwälte und Steuerberater, die beispielsweise regelmäßig Grundstücks- und Immobilienentscheidungen begleiten. Eine Steuernachzahlung  aufgrund eines anwaltlichen oder steuerlichen Fehlers kann in einer Stadt mit rasanter Wertentwicklung innerhalb von fünf oder zehn Jahren leicht einen Schaden oberhalb der VSH-Haftungssumme verursachen.