Neue Wege – neue Chancen

Neue Wege – neue Chancen
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Führende Lebensversicherer bieten im Markt zunehmend mehr Tarifalternativen für die qualifizierte Absicherung des existenziellen Risikos eines Arbeitskraftverlustes an. Neben dem Klassiker Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich auch die Grundfähigkeitenversicherung auf dem deutschen Versicherungsmarkt etabliert.

20 Produktanbieter präsentieren sich seit Juli dieses Jahres mit Grundfähigkeitenversicherungstarifen im Markt. Auch hier gilt: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Ein sich immer schneller drehendes Tarifkaleidoskop fordert vor allem dem Versicherungsmakler eine genaue Angebotsrecherche und detaillierte Prüfung der Versicherungsbedingungen ab. Nachdem für jede einzelne Grundfähigkeit individuelle Leistungsvoraussetzungen definiert werden, ist die vergleichende Tarifbewertung sehr zeitintensiv. Die Tarifprüfung kann wesentlich effizienter umgesetzt werden, wenn dafür ein objektives und vor allem reproduzierbares Raster über den Tarif gelegt wird. Neben der Anzahl der versicherten Risiken sollten in jedem Fall die Transparenz und die Alltagstauglichkeit hierarchisch aufgebauter Tarife sowie die Leistungsvoraussetzungen sehr genau unter die Lupe genommen werden. Am Tarif der Bayerischen stellen wir dies an ausgewählten Beispielen vor.

Der ExistenzPlan der Bayerischen

Die Bayerische bietet die Tarifwelt ExistenzPlan seit Februar 2019 im Markt an und sicherte sich mit dem Roll-out einen Spitzenplatz in der ersten Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung von AssekuranZoom. Der zweistufige Tarif ist transparent aufgebaut und bereits mit dem Abschluss der Tarifstufe Aktiv erhält der Versicherungsnehmer einen umfassenden Versicherungsschutz, der auch einen Verlust der Fahrerlaubnis Pkw als versichertes Risiko berücksichtigt.

Mit ihrem Tarifangebot fokussiert die Bayerische vor allem eine frühzeitige Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Als Mindesteintrittsalter ist das vollendete dritte Lebensjahr hinterlegt. Vermittler können damit in der Beratung ein lebensbegleitendes Vorsorgekonzept vorstellen. Mit dem Abschluss einer Grundfähigkeitenversicherung für den Nachwuchs treffen Eltern keine finale Entscheidung für die Versicherungslösung. Das Tarifkonzept der Bayerischen verfügt auch über eine obligatorische BU-Wechseloption. Nach Abschluss der Berufsausbildung oder eines Studiums und dem Übertritt in das Erwerbsleben besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung aus der Grundfähigkeiten- in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Hierfür müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Arbeitsverhältnis muss entweder unbefristet oder für mehr als zwei Jahre vertraglich vereinbart sein.
  • Der Versicherungsvertrag wurde ohne Erschwernisse eingerichtet und muss beim Einlösen der BU-Wechseloption mindestens fünf Jahre bestanden haben.
  • Die versicherte Person kann nach den zum Zeitpunkt des Einlösens der Option für die BU-Versicherung gültigen Annahmerichtlinien versichert werden und darf ihr 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Der Zieltarif ist bei Einlösen der BU-Wechseloption für Neuabschlüsse geöffnet.

Rechtzeitige Weichenstellungen

Mit dem Einlösen der BU-Wechseloption können maximal 12.000 Euro Jahresrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Sofern die versicherte Grundfähigkeitenrente zu diesem Zeitpunkt diese zulässige Jahresrente übersteigt, wird der Versicherungsvertrag geteilt und der überschießende Rentenbetrag verbleibt in der Grundfähigkeitenversicherung. Auch nach einem Wechsel aus der Grundfähigkeiten- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben alle Anrechte auf eine dynamische Anpassung des Versicherungsvertrages und auf die Einlösung von Nachversicherungsoptionen bestehen.

Der Versicherungsschutz kann somit in den Folgejahren weiter dynamisch ausgebaut und anlässlich des Eintritts zahlreicher in den Versicherungsbedingungen benannter Ereignisse auf eine Jahresrente von bis zu 36.000 Euro erhöht werden. Mit einer rechtzeitigen Weichenstellung können Eltern oder auch Großeltern für ihre (Enkel-)Kinder bereits im Kita-Alter das Fundament für eine qualifizierte Absicherung der Arbeitskraft legen.

Das Risiko von vertraglichen Erschwernissen oder sogar einer Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen kann mit einer frühzeitigen Antragstellung nicht nur minimiert, sondern häufig vollständig umgangen werden. Leider sind heute bereits viele Kinder und Jugendliche übergewichtig oder adipös.

Der Tarif ExistenzPlan aktiv/ kreativ der Bayerischen bietet die Möglichkeit, schon im Kindesalter eine Absicherung mit Weitblick und der Option eines späteren Wechsels in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzurichten.

Das Robert Koch-Institut beziffert den Anteil übergewichtiger Kinder und Jugendlicher im Alter von 3 bis 17 Jahren auf 15,4 Prozent und 5,9 Prozent in dieser Altersgruppe haben bereits Adipositas/krankhaftes Übergewicht (Angaben laut Schienkiewitz et al., Übergewicht und Adipositas im Kindes- und Jugendalter in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends, Journal of Health Monitoring 2018, 3(1), 16).

(Krankhaftes) Übergewicht im Kindes- oder Jugendalter führt vor allem in Verbindung mit einer fett- und zuckerreichen Ernährung zu einem erhöhten Diabetesrisiko. Werden Kinderund Jugendliche von der Insulinspritze abhängig, dann wird ein späterer Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig abschlägig beschieden. Nicht nur schlechte Ernährungsgewohnheiten, auch die globale Klimaerwärmung mit einer zunehmenden Pollenbelastung und – damit verbunden – dem Risiko einer allergischen Erkrankung der Atemwege wiegt schwer und ist nicht zu unterschätzen.

Neue Impulse für den Vertrieb

Vor der Absicherung von Kindern und Jugendlichen mit einer Grundfähigkeitenversicherung sollte der Vermittler sowohl das Alter der zu versicherten Personen als auch die langen Vertragslaufzeiten von bis zu 64 Jahren im Blick haben.

So ist beispielsweise eine Absicherung der wichtigsten Grundfähigkeit Fahrerlaubnis Pkw beziehungsweise deren Verlustes nur dann sinnvoll, wenn nicht nur der Verlust, sondern auch eine Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw aus medizinischen Gründen einen leistungspflichtigen Versicherungsfall begründet. Die Bayerische erkennt auch diesen Leistungsauslöser an, sofern der Versicherungsfall innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Fahrerlaubnis erstmals hätte beantragt werden können, eintritt.

Ein Verlust oder die Nichterteilung der Fahrerlaubnis sollte auch nicht auf die Fahrerlaubnisklasse B abgestellt werden, da sich Fahrerlaubnisklassen und die Voraussetzungen für die Erteilung oder den Entzug einer Fahrerlaubnis ändern können. In den AVB der Bayerischen wurden die Voraussetzungen für einen leistungspflichtigen Versicherungsfall auf den Verlust oder die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis Pkw abgestellt.

Der Tarif ExistenzPlan aktiv/kreativ der Bayerischen bietet die Möglichkeit, schon im Kindesalter eine Absicherung mit Weit-blick und der Option eines späteren Wechsels in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzurichten. Umfassende Nachversicherungsoptionen ermöglichen zudem einen lebensbegleitenden Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt und AssekuranZoom

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