SDK führt neue Krankenzusatzversicherungen ein

SDK führt neue Krankenzusatzversicherungen ein
© Jacob Lund – stock.adobe.com

Die SDK – Süddeutsche Krankenversicherung bringt neue Krankenzusatzversicherungen auf den Markt, mit denen sich der Gesundheitsschutz für Privat- und Firmenkunden einfach regeln lässt.

Die Zahnzusatz- und die ambulante Zusatzversicherung sind wie im Markt üblich nach Art Schaden kalkuliert. Die stationäre Krankenzusatzversicherung wird weiterhin mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt in allen Produktlinien keine Wartezeiten, außerdem ist ein Wechsel in höhere Tarifstufen ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre möglich.

Olaf Engemann, SDK-Vertriebsvorstand, sagt:

„Die Krankenzusatzversicherung für Einzelpersonen und im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung für Firmenkunden nimmt für Kunden und Vermittler an Bedeutung zu. Deshalb war es für uns als Gesundheitsspezialist wichtig, sie zu modernisieren, wie wir es mit unserer Vollversicherung vor drei Jahren bereits erfolgreich gemacht haben.“

Zahn

Eine klare Orientierung für den Kunden bietet die Regelung, dass die Leistungen immer inklusive der Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Bis zu drei fehlende Zähne können mitversichert werden und es gibt kein Höchstaufnahmealter mehr. So wird die Zahnzusatzversicherung für Kunden aller Altersklassen interessant.

Ambulant

Die neue ambulante Zusatzversicherung umfasst auch Naturheilverfahren, schließt alle relevanten GKV-Lücken und enthält eine hohe Brillenleistung sowie Laserbehandlung für die Augen (refraktive Chirurgie).

Krankenhaus

Im Krankenhaus können Kunden zwischen der Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer wählen oder – jetzt neu – die Leistungen des 1-Bett-Zimmers für einen Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall absichern.

Betriebliche Krankenversicherung

In der bKV können viele bisher nicht versicherbare Branchen versichert werden.

Benno Schmeing, verantwortlicher Vorstand für den Betrieb, die Mathematik und das Produktmanagement, erläutert:

„Wir behalten die bewährten Einheitsbeiträge in der obligatorischen bKV bei. Neues Highlight ist ein Beitragsfreistellungstarif.“

Wer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, in Elternzeit- oder Familienpflegezeit geht, für den bezahlt der Arbeitgeber bis zu 36 Monate lang keinen Beitrag und der Mitarbeiter erhält dennoch den vollen Versicherungsschutz.

Der Verkaufsstart der Tarife fällt nun mitten in die Corona-Krise. Für Olaf Engemann Chance und Herausforderung zugleich:

„Die Menschen kümmern sich wie nie zuvor um ihre Gesundheit – ein positiver Anlass, die neuen Krankenzusatzversicherungen anzusprechen. Bei der bKV erschwert die Corona-Krise die Ansprache, viele Firmen haben gerade andere Sorgen. Doch auch sie können jetzt ein besonderes Zeichen setzen. Wer jetzt eine bKV abschließt, dürfte sich der Anerkennung der Mitarbeiter gewiss sein. Und für Unternehmen sind zufriedene Mitarbeiter ein – wenn nicht sogar der – Erfolgsfaktor.“