Gründung einer GmbH: Auf diese Dinge müssen Unternehmer achten

Gründung einer GmbH: Auf diese Dinge müssen Unternehmer achten
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Die Gründung einer GmbH ist für Unternehmer ein probates Mittel, um ihre Stellung auf dem Markt zu bekräftigen und gleichzeitig die Haftung mit ihrem eigenen Privatvermögen drastisch einzuschränken. Rechtlich werden GmbHs den Kapitalgesellschaften zugeordnet, zu denen auch die Aktiengesellschaft gehört. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland mehr als 720.000 Kapitalgesellschaften. Gerade viele junge Gründer wählen jedoch lieber eine andere Rechtsform. Dabei ist die Gründung einer GmbH gar nicht so kompliziert.

Das sind die wichtigsten im Vorfeld zu beachtenden Punkte bei der GmbH-Gründung

Vor der Gründung einer GmbH haben viele hierzulande lebende Unternehmer initial Angst und Respekt zugleich. Etliche damit einhergehende Vorbehalte sind jedoch oftmals auf Unkenntnis und Unsicherheit zurückzuführen. Während die in Deutschland geltende Rechtsordnung grundsätzlich jede Menge Rechts- und Unternehmensformen anerkennt, sind die Kapitalgesellschaften unabhängig von den eigentlichen Gesellschaftern, deren Mitgliedschaft allein auf ihrer erbrachten Kapitalanlage beruht. Die wichtigsten Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und eben die GmbH.

Im Vorfeld ist insbesondere die Frage zu erörtern, ob sich die Gründung einer GmbH überhaupt lohnt. Die GmbH stellt eine juristische Person dar, die sich vor allem dann anbietet, wenn die dahinterstehenden Gesellschafter die Haftung mit ihrem Privatvermögen beschränken wollen. Im Gegenzug muss jedoch ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 € hinterlegt werden. Nicht notwendig ist, dass dies in bar geschieht, denn Sacheinlagen sind ebenfalls möglich.

Wichtig ist, dass sich Unternehmer vergegenwärtigen, dass der Gründungsprozess an sich erheblich länger dauert, als beispielsweise bei der Anmeldung eines Gewerbes bzw. herkömmlichen Einzelunternehmens. Dies hängt damit zusammen, dass ein Notar hinzugezogen werden und die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden muss. Zur Gründung einer GmbH ist im Gegensatz zu den Personengesellschaften nur mindestens eine Person erforderlich.

Konkreter Gründungsablauf, entstehende Kosten und das Finanzierungskonzept

Der Ablauf der Gründung einer GmbH sieht so aus, dass zunächst mit dem Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages begonnen werden muss. Dieser Vertrag wird auch Satzung genannt und muss vier essenzielle Punkte beinhalten:

  1. Sitz der Gesellschaft und Firma
  2. Gegenstand des Unternehmens
  3. Höhe des Stammkapitals
  4. Geschäftsanteile der jeweiligen Gesellschafter

Bei der Satzung muss nach Fertigstellung ein Notar mit der Beglaubigung beauftragt werden. Damit ist die eigentliche GmbH aber noch nicht gegründet. Des Weiteren muss eine Gesellschafterliste angelegt und das Stammkapital eingezahlt werden. Dieses unterscheidet sich mit seiner Höhe von mindestens 25.000 Euro von den Mindesteinlagen von insgesamt 12.500 Euro.

Abgeschlossen wird der Gründungsprozess schließlich durch die Eintragung in das Handelsregister. Die GmbH kann übrigens, wie schon dargelegt, sowohl durch eine Sachgründung, als auch durch eine Bargründung ins Leben gerufen werden. Die Bargründung ist erheblich unkomplizierter, denn bei der Sachgründung müssen sämtliche Sachwerte zunächst werttechnisch eingeschätzt und genauestens beschrieben werden.

Was die Gesamtkosten einer GmbH-Gründung anbelangt, müssen der oder die Gesellschafter neben dem Mindestkapital zusätzlich mit Kosten von etwa 1000 € kalkulieren. Diese bestehen aus den schon erwähnten Notarkosten, aber auch aus Gebühren für den Gründungsbeschluss, die Handelsregistereintragung und etwaige Beratungskosten.

Die Vorteile einer GmbH, die GmbH & Co. KG und die Unternehmergesellschaft

Wie bereits angeklungen ist, gehen mit der Gründung einer GmbH für Unternehmer zahlreiche Vorteile einher. Neben der beschränkten Haftung, die auf das Privatvermögen nur dann zurückgreift, wenn Verbindlichkeiten rechtswidrig verursacht worden sind, ist durch das Institut der GmbH die Möglichkeit zur Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft gegeben. Der für die Leitung einer GmbH erforderliche Geschäftsführer kann jede natürliche Person sein, sofern sie unbeschränkt geschäftsfähig ist.

Die mit der Existenz einer GmbH einhergehende Rechtssicherheit ist durch das zugrundeliegende GmbH-Gesetz darüber hinaus enorm. Die GmbH genießt als Firma allgemein eine große Anerkennung unter Geschäftsleuten, was einer der Hauptgründe dafür ist, dass sie in Deutschland die marktbeherrschende Gesellschaftsform darstellt.

Die GmbH kann allerdings ebenso als GmbH & Co. KG existieren. Hier haften die Komplementäre im Gegensatz zur reinen Kommanditgesellschaft nicht persönlich. Abschließend kann als Vorstufe der GmbH auch die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) gegründet werden. Das hierfür notwendige Stammkapital beträgt lediglich einen Euro. Dafür müssen jedes Jahr 25 Prozent des Gewinns als Rücklage angelegt werden, bis 25.000 Euro zusammengekommen sind und die GmbH entstehen kann.