Thema Arbeitskraftabsicherung für Bevölkerung wichtiger denn je

Thema Arbeitskraftabsicherung für Bevölkerung wichtiger denn je

Die SwissLife bietet zwei Konsortialangebote an: die KlinikRente und die MetallRente. Jan-Peter Diercks und Sebastian Koch erklären, welche Vorteile Konsortialangebote mit sich bringen und wie diese künftig gestaltet sein müssen.

Swiss Life ist mit der deutschen Industrie sehr gut vernetzt. Erstmals nach einer langen Wachstumsperiode erwartet die deutsche Wirtschaft Konjunktureinbrüche. Der Maschinenbau ist davon schon betroffen. Rechnen Sie mit Auswirkungen auf die Produktwelt der Arbeitskraftabsicherung (zum Beispiel bei der Absicherungshöhe der monatlichen Rente)?

SK: Der Einbruch der Umsätze in Deutschlands Top-3-Industriebranchen, hier ist auch der Maschinenbau betroffen, zieht für die Beschäftigten Auswirkungen nach sich. Unabhängig davon, wo diese tätig sind, ist der Schutz der Arbeitskraft aufgrund der ungenügenden gesetzlichen Absicherung notwendig. Wie der Trend der letzten Jahre bezüglich der Notwendigkeit einer Arbeitskraftabsicherung zeigte, ist dieses Thema der Bevölkerung wichtiger denn je. Somit rechnen wir mit keinen größeren Auswirkungen auf die Arbeitskraftabsicherung.

Wie individuell werden (müssen) Konsortiallösungen künftig gestaltet sein?

SK: Es ist wichtig, flexible und individuell vereinbarte Lösungen für die einzelnen Arbeitgeber anzubieten, um alle Kundenbedürfnisse abzudecken. Dazu zählt natürlich, branchenspezifische Besonderheiten mit abzudecken, um dann die passende Lösung für die entsprechende Zielgruppe anbieten zu können. Auch der Zugang spielt eine immer wichtigere Rolle für das Belegschaftsgeschäft, ebenso wie kollektive Lösungskonzepte.

Vorteile der Konsortialangebote

KlinikRente und MetallRente

  • Konzentration der Versorgungswerke auf die Anforderungen einer Branche
  • Vertrauen in das fokussierte Know-how
  • Die finanzstärksten Versicherungsunternehmen Deutschlands sorgen für Stabilität und Sicherheit
  • Dauerhafte Absicherung: Selbst wenn der Beschäftigte die Branche wechselt, bleibt der individuelle Berufsunfähigkeitsschutz bestehen
  • Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder der Beschäftigten profitieren ebenfalls von den Branchenlösungen

Swiss Life geht neue Wege und kombiniert einen leistungsstarken BU-Schutz mit der ausgewiesenen bAV-Kompetenz. Welche Tarifvarianten und welche Durchführungswege stehen zur Verfügung?

JPD: Das ist richtig. Man könnte sagen, Swiss Life kombiniert das Beste aus zwei Welten. Das ist zum einen unser Wissen und unsere Erfahrung aus 125 Jahren BU, zum anderen unsere vielfach ausgezeichnete und am Markt hochgeschätzte Kompetenz in der betrieblichen Altersvorsorge. Das zusammen ergibt unsere neue kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung Swiss Life BU Pro.

Finanzieller Schutz bei Verlust der Arbeitskraft ist essenziell. Neben unserem leistungsstarken Angebot in der dritten Schicht ergänzen wir damit die zweite Schicht. Ziel ist es, die Menschen entweder über den Betrieb oder privat in die Versorgung zu bringen. Wichtig ist, die Menschen zu erreichen. Swiss Life BU Pro wird es sowohl als selbstständige Variante als auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geben. Der Produktstart war der 1. Oktober dieses Jahres.

Unsere neue kollektive BU werden wir in den Durchführungswegen Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen anbieten sowie als BUZ quasi in allen Durchführungswegen inklusive Unterstützungskasse.

Welche Tarifdetails sind für die Beratung wichtig?

JPD: Selbstverständlich gibt es einige Tarifdetails, die eine große Rolle spielen. Aber es gibt noch weitere Faktoren, die für eine Beratung wichtig sind.

Dies sind vor allem die Finanzstärke von Swiss Life, unsere Erfahrung aus 125 Jahren BU und unsere bAV-Kompetenz. Die Finanzstärke wird durch unsere hervorragenden Kennzahlen bestätigt, das zeigen auch unsere Halbjahreszahlen, auf die wir sehr stolz sind.

Unsere BU-Erfahrung zeigt sich nicht nur in der Produktkompetenz, sondern auch in unserer, im Vergleich zum Markt, sehr schnellen Leistungsbearbeitung über den neuen CLARA-Prozess. Und in der bAV sind wir neben unseren Produkten vor allem auch für unsere Vertriebsunterstützung und unsere schlanken Prozesse bekannt.

Bezüglich der kollektiven BU ist es für die Beratung wichtig zu wissen, dass wir zum Beispiel bei der arbeitgeberfinanzierten Variante BU Renten bis 24.000 Euro per annum nur mit einer ArbG-DOE absichern können. Natürlich sind auch höhere Absicherungen möglich. Wichtig ist, dass es durch unser Höchsteintrittsalter von 63 Jahren möglich ist, so gut wie die ganze Belegschaft abzusichern.

Zudem lässt unser spezieller Einstufungsprozess eine sehr filigrane und individuelle Einstufung des Unternehmens zu, was die kollektive Berufsgruppe betrifft. Außerdem kann der Arbeitgeber wählen, ob er eine oder mehrere Berufsgruppen möchte.

Die Möglichkeit der privaten Fortführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist für uns ebenfalls selbstverständlich.

Wie funktioniert das Konstrukt einer kollektiven BU?

Sebastian Koch, Leiter Marktbearbeitung, Swiss Life Deutschland

SK: Die kollektive BU-Versicherung verfolgt den Zweck, einem Arbeitnehmer über  ausgewählte Durchführungswege den bAV-Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit zukommen zu lassen.

Der Arbeitgeber kann dabei neben dem Versorgungsaspekt die Abwicklung durch kollektive Verwaltungsfunktionalitäten vereinfachen, zum Beispiel listenmäßige Anmeldung mit DOE. Eine individuelle Berufsgruppeneinstufung der Mitarbeiter entfällt und es gilt eine einheitliche Berufsgruppe für die gesamte Belegschaft, die auf die Risikostruktur des Betriebs abgestimmt ist.

Mit einer Fokussierung auf das Wesentliche führt in der Beratung rund um die Arbeitskraftabsicherung kein Weg an Swiss Life vorbei.

Der Beitrag ist zu 100 Prozent eine Betriebsausgabe und wird grundsätzlich nicht mit Lohnnebenkosten belastet. Mit kleinen Beiträgen lassen sich sehr positive Wirkungen in der Belegschaft erzielen und damit wirkungsvolle Personalpolitik betreiben.

Und auch hier: Wie werden Vertriebspartner unterstützt?

JPD: Wir unterstützen Vertriebspartner durch maßgeschneiderte Konzepte, die über eine Versorgungsordnung beschrieben werden. So stimmen arbeitsrechtliche Zusagen und BU Vertrag in jedem Fall überein.

Über diverse Kanäle erfolgt die Kommunikation an die Belegschaft bis hin zu einem bAV-Portal, in dem sich Mitarbeiter informieren und ihre Versorgungsunterlagen einsehen können.

Hiermit machen wir die Versorgung für die Belegschaften sichtbar und spürbar und nur dann erzielt die bAV die Wirkung im Sinne des Arbeitgebers. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Vertriebspartner auch beim Kunden vor Ort in der Beratung und Einrichtung des BU-Programms.

Herr Diercks, Herr Koch, vielen Dank für das ausführliche Gespräch.

Leistungsstärke. Vertrauen. Finanzstärke.

Verknüpfung von BU-Versicherung und Grundfähigkeitenschutz

Mehr spannende Themen im experten Report 10/19

 

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