bAV einfach machen

bAV einfach machen
© alphaspirit / fotolia.com (2) © xbAV AG

Gibt es eigentlich eine Sache, die zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nachhaltig beitragen würde? Dürfte ich nur eines nennen, wäre es Einfachheit. Digitalisierung macht die bAV einfach. Wir arbeiten seit 2007 daran. Angefangen haben wir technologisch mit der Verwaltung, die es, analog betrachtet, in sich hat. Später kam die Beratungssoftware dazu, um Vermittlern in ihrem Tagesgeschäft zu helfen. Damit sie einfach online beraten und abwickeln können. Mit der sie ihren Kunden die bAV einfach verständlich machen können.

Das große Ganze, bitte!

Martin Bockelmann, CEO, xbAV AG

Die bAV hat mit Produktanbietern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vermittlern viele Beteiligte. Und jede Personengruppe hat ihre eigene Sicht, ihre speziellen Herausforderungen und ihre Wünsche. Hinzu kommt, dass Markt- und Gesetzesänderungen sich auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse auswirken. Als Technologieanbieter spielen für uns auch das Nutzerverhalten und das Nutzererlebnis eine große Rolle. Auch diese Ansprüche sind dynamisch. Betrachten wir uns einmal selbst: Wir alle suchen, buchen und kommunizieren im Netz. Dass etwas einfach ist, setzen wir dabei voraus. Wir möchten die bAV als Ganzes einfach machen. Mit allen komplexen Zusammenhängen und für alle Beteiligten.

Was wünschen sich Arbeitgeber?

Darum haben wir gefragt: Was wünschen sich die Kunden unserer Kunden? Arbeitgeber möchten eine einfache bAV. Sie möchten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell und einfach über die bAV informieren. Sie wünschen sich eine einfache Verwaltung und dass sie alle Bearbeitungsstände stets im Blick haben.

Und Arbeitnehmer?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen sich eine verständliche bAV und möchten wissen, was ihnen ihr Arbeitgeber konkret anbietet. Wie das aussieht, was das für sie jetzt netto und später für ihre Rente bedeutet. Für den Vertrieb ist das eine Chance, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkunden genau das zu geben, was sie sich wünschen. Und zwar einfach und online. Wie das technologisch aussehen kann?

Alle informieren – per Klick

Vermittler können Unternehmenskunden ein eigenes Portal an die Hand geben. Mit dem „Arbeitnehmer-Infoportal“ informieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter einfach und verständlich über die bAV. Sie bekommen eine Hochrechnung ihrer gesetzlichen Rente, können ihre individuelle bAV simulieren und erhalten einen Überblick darüber, was ihnen ihr Arbeitgeber anbietet: welchen Tarif und welchen Zuschuss. Einen Beratungstermin vereinbaren die Mitarbeiter mit dem Vermittler über das Portal.

Einfach verwalten

Wer bAV heute analog verwaltet, weiß, wie aufwendig das ist. Online werden Änderungen zu wenigen Klicks. Online bAV verwalten heißt stets alle Verträge, Bearbeitungsstände und Dokumente im Blick behalten. Der Vermittler, der vom Arbeitgeber im Portal eingebunden ist, erhält Änderungsmitteilungen automatisch als Push-Nachricht und vereinbart bei Interesse direkt einen Beratungstermin.

bAV wird einfacher – das Arbeitnehmer-Infoportal ist da

Mit dem neuen Arbeitnehmer-Infoportal optimieren Vermittler ihren bAV-Vertrieb. Sie geben ihrem Arbeitgeberkunden ein Portal an die Hand, das die Belegschaft über die bAV informiert – mit einem Überblick, was ihnen ihr Arbeitgeber konkret anbietet.

Der Vermittler erstellt das Arbeitnehmer-Infoportal in wenigen Klicks. Sofort steht ein Link für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit. Diese sehen die Hochrechnung ihrer gesetzlichen Rente, können über einen Schieberegler ihre individuelle bAV berechnen und simulieren und online direkt mit dem Vermittler einen Termin vereinbaren.

In wenigen Minuten zum Arbeitnehmer-Infoportal

bAV-Vermittler …

… erstellen das Arbeitnehmer-Infoportal mit Zuschussregelung im Look and Feel des Arbeitgebers

… stellen den Link zum Portal ihren Kunden oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung

… vereinbaren Beratungstermine bequem über das Portal

Mehr zum Thema in der Juli-Ausgabe

 

Bilder: (1) © alphaspirit / fotolia.com (2) © xbAV AG (3) © experten-netzwerk GmbH